Hier entsteht das neue digitale Angebot von Gemeinsam-Online
Digitale Dienste im Gemeinsam-Online Serviceportal:
Der Online-Dienst „Adoption Digital“ ist ein digitaler Dienst mit dem Ziel den Bürger:innen, die ein Kind adoptieren möchten, eine vereinfachte Möglichkeit anzubieten einen Antrag auf Adoption zu stellen. Mit Hilfe des Online-Dienstes können Antragstellende die nötigen Formulare bequem von zu Hause aus online ausfüllen. Neben eines Kontaktformulars zur ersten Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Adoptionsvermittlungsstelle, bietet der Online-Dienst auch Formulare für die weitere Antragstellung. Interessierte Bürger:innen können das entsprechende Bewerbungsformular zur Fremdkind-, Stiefkind- oder Verwandtenkindadoption ebenfalls im Online-Dienst ausfüllen. Geforderte Nachweise können direkt hochgeladen und dem Formular angehängt werden oder zu einem späteren Zeitpunkt digital nachgereicht werden. Für Bürger:innen, die sich zunächst informieren möchten, stellt der Online-Dienst erste wichtige Informationen über eine Adoption und dessen Prozess zur Verfügung.
Vaterschaft feststellen und Unterhaltsansprüche durchsetzen - das Jugendamt hilft mit einer Beistandschaft. Geht es um die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Unterhaltssicherung für ein Kind, kann eine Beistandschaft für das Kind beantragt werden. Das Jugendamt kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und den betroffenen Elternteil damit entlasten.
Sie möchten Ihr Kind / Ihre Kinder für einen Kinderbetreuungsplatz anmelden? Die Anmeldung erfolgt ganz einfach online in nur wenigen Schritten. Dafür können Sie die integrierte Suchfunktion benutzen und Ihr Kind / Ihre Kinder für die Krippen, Kitas, Horten und Angebote der Kindertagespflegepersonen Ihrer Wahl anmelden.
Der Dienst dient einer Klinik oder einem Geburtshaus zum Anzeigen von Geburten an das zuständige Standesamt. Dazu wird aus dem Dienst heraus ein PDF-Dokument erzeugt, dieses Dokument wird signiert und dann an das zuständige Standesamt elektronisch übermittelt.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspiel (Online-Poker, virtuelle Automatenspiele)
Eltern, die das Gefühl haben, dass sie bei der Erziehung ihrer Kinder alleine nicht zurechtkommen oder überfordert sind, haben ein Recht auf Hilfen zur Erziehung (HzE). Die Möglichkeiten reichen bei diesen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe von ambulanten, über teilstationäre bis hin zu stationären Hilfen. Zuständig ist das Jugendamt, welches zudem eine Beratung über geeignete oder notwendige Maßnahmen anbietet.
Der Online-Dienst gibt Eltern und jungen Menschen die Möglichkeit schnell und zielgerichtet mit dem jeweils zuständigen Jugendamt Kontakt aufzunehmen, sich beraten zu lassen und bei erfolgreicher Beratung, den Antrag auf Hilfen zur Erziehung, auf Hilfen für junge Volljährige und den Antrag auf Eingliederungshilfen zu stellen.
Haben Sie einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten? Haben Sie außerdem die Kinderwunschbehandlung auch schon durchführen lassen? Dann können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses beantragen.
Wenn Sie als Paar einen unerfüllten Kinderwunsch haben, können Sie einen staatlichen Zuschuss für die Kosten einer Kinderwunschbehandlung beantragen. Sie müssen den Antrag gemeinsam als Paar und vor Beginn der Behandlung stellen. Mit dem Antrag müssen verschiedene Nachweise eingereicht werden. Welche Behandlungszyklen genau gefördert werden, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Sie müssen den Zuschuss für jeden Behandlungsversuch einzeln beantragen. Es werden nur bestimmte Arten der Behandlung unterstützt: - In-vitro-Fertilisation (IVF) - Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) Die Notwendigkeit der Behandlung muss von einer Ärztin oder einem Arzt bescheinigt werden.
Anzeige der Kurzzeitvermietung und Vergabe einer Wohnraum-Identitätsnummer: Die Städte Aachen, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Köln und Münster haben durch Satzung die Zweckentfremdung von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung geregelt. Wer in diesen Städten Wohnraum für die Vermietung an Touristen nutzen möchte, muss dies anzeigen und den beabsichtigten Vertriebsweg angeben. Über den Online-Dienst kann eine amtliche Wohnraum-Identitätsnummer beantragt werden, die bei einer genehmigungsfreien Nutzung automatisiert vergeben wird. Diese Nummer ist bei Angeboten oder Werbung für die Kurzzeitvermietung für die Öffentlichkeit gut sichtbar anzugeben.
Der Online-Dienst „Pflegekinderwesen Digital“ soll Bürgerinnen, die ein Kind in Pflege nehmen möchten oder finanzielle Leistungen für ein Pflegekind beantragen möchten, eine vereinfachte Möglichkeit anbieten, diese Anträge zu stellen. Mit Hilfe des Online-Dienstes können Antragstellende die nötigen Formulare bequem von zu Hause aus online ausfüllen. Neben einem Kontaktformular zur ersten Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Pflegestelle, bietet der Online-Dienst auch Formulare für die weitere Antragstellung. Interessierte Bürger:innen können das Bewerbungsformular für Pflegeeltern ebenso im Online-Dienst ausfüllen. Für Pflegeeltern gibt es weitere Formulare zur Beantragung von finanziellen Leistungen. Geforderte Nachweise können direkt hochgeladen und dem Formular angehängt werden oder zu einem späteren Zeitpunkt digital nachgereicht werden. Außerdem haben Antragstellende die Möglichkeit einen formlosen Antrag zu stellen.
Als Nachweis, dass einer nicht verheirateten Mutter die alleinige Sorge für ihr Kind zusteht, dient eine Bestätigung des für sie zuständigen Jugendamtes. Darin wird bescheinigt, dass die Eltern für das Kind bis zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben haben (Negativbescheinigung).
Für diesen Online-Dienst benötigen Sie ein Nutzerkonto Bund. Mit dem Klick auf „Hier starten“, werden Sie zur Anmeldung mit dem Nutzerkonto Bund weitergeleitet. Dort können Sie nach der Anmeldung die Auskunft aus dem Sorgeregister anfragen oder sich zunächst für ein Konto beim Nutzerkonto Bund registrieren.
Finanzielle Hilfen für Kinder von Alleinerziehenden
Sie sind alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt?
Es ist möglich, dass Ihr Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat.
Dieser hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern.
Über diesen Dienst können Sie einen Termin im Jugendamt anfragen, um die gemeinsame elterliche Sorge zu erklären und/oder die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Es ist auch eine Mutterschaftsanerkennung nach ausländischem Recht möglich.
Nordrhein-Westfalen hat entschieden den Online-Dienst derzeit nicht in den Kommunen Nordrhein-Westfalens anzubieten. Bitte benutzen Sie den wohngeldrechner.nrw.de zur Stellung des Wohngeldantrags.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen.
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich die Kosten Ihres Wohneigentums oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht haben, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Sie können Wohngeld als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilien (Lastenzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen.
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Sie können Wohngeld als Mieter (Mietzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft.
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