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  • Kurzzeitvermietung - Wohnraum-Identitätsnummer NRW

    Anzeige der Kurzzeitvermietung und Vergabe einer Wohnraum-Identitätsnummer: Anzeige der Kurzzeitvermietung und Vergabe einer Wohnraum-Identitätsnummer: Die Städte Aachen, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Köln, Münster und Wesseling haben durch Satzung die Zweckentfremdung von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung geregelt. Wer in diesen Städten Wohnraum für die Vermietung an Touristen nutzen möchte, muss dies anzeigen und den beabsichtigten Vertriebsweg angeben. Über den Online-Dienst kann eine amtliche Wohnraum-Identitätsnummer beantragt werden, die bei einer genehmigungsfreien Nutzung automatisiert vergeben wird. Diese Nummer ist bei Angeboten oder Werbung für die Kurzzeitvermietung für die Öffentlichkeit gut sichtbar anzugeben.

  • Leistungen zur begleitenden Hilfe an Arbeitgeber

    Als Arbeitgeber können Sie für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte Hilfe und Förderung erhalten. Sie können einen Antrag stellen oder einen Termin für eine individuelle Beratung anfragen. Ihr zuständiges Integrations- oder Inklusionsamt wird durch den Onlinedienst ermittelt.