Landwirtschaft und Umwelt
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Ausnahmegen. nach Fischereiverordnungen der Länder
Wenn Sie in Schonzeiten und/oder über die Mindestmaße fischen möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Fischereibehörde beantragen.
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Ausnahmegenehmigung Fischfang in Fischwegen
Wenn Sie in Fischwegen fischen möchten, müssen Sie nachweisen, dass dies zur wissenschaftlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Fischwegs oder aus Gründen des Fischartenschutzes geschieht. Grundsätzlich ist das Fischen in Fischwegen verboten.
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Einführung nicht heimischer Arten Aquakultur
Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Genehmigung stellen.
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Jahresmeldung Aalbesatz
Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und als Jahresmeldung an die zuständige Behörde senden.
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Jahresmeldung Aalfang Berufsfischerei
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die zuständige Fischereibehörde senden.
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Löschung eines Berufsfischers als Aalfischer
Wenn Sie die Aalfischerei in einem Gebiet aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Fischereibehörde abmelden.
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Löschung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Fischereibehörde melden.
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Registrierung eines Berufsfischers Aalfischerei
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Fischereibehörde als Person registrieren.
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Registrierung Fischereifahrzeug Aalfischerei
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei nutzen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Fischereibehörde registrieren.