Landwirtschaft und Umwelt

  • Anerkennung Kurse für Fachkunde im Strahlenschutz

    Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen im Strahlenschutz teilnehmen. Gleiches gilt für den Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz im human-, zahn- und tiermedizinischen Bereich.
    Wenn Sie solche Kurse veranstalten wollen, um den Teilnehmenden im Kurs das erforderliche theoretische Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, muss die zuständige Stelle prüfen, ob Ihr Kurs hierfür geeignet ist.

  • Anzeige Beschäftigung fremde StrlSch-Bereiche

    Arbeiten Sie mit fremden Röntgeneinrichtungen oder mit fremden Störstrahlern und können diese Arbeiten zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr führen, dann müssen Sie diese Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde anzeigen.

  • Anzeige einer medizinischen Röntgeneinrichtung

    Wer beabsichtigt, eine zahnmedizinische, medizinische oder tiermedizinische Röntgeneinrichtung zu betreiben, deren Röntgenstrahler nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 bauartzugelassen ist, deren Herstellung und erstmaliges Inverkehrbringen unter den Anwendungsbereich des Medizinproduktegesetzes (MPG, gültig bis 25.05.2021) oder der Medizinprodukteverordnung vom 05. April 2017 fällt, oder den angezeigten Betrieb wesentlich zu ändern, muss dies, sofern der Betrieb nicht der
    Genehmigungspflicht nach § 19 Absatz 2 StrlSchV unterliegt, der zuständigen Behörde spätestens vier Wochen vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Röntgeneinrichtung schriftlich anzeigen.

  • Anzeige Prüfung Erprobung Wartung Instandsetzung

    Wenn Sie Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler prüfen, erproben, warten oder instand setzen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit anzeigen.

  • Anzeige technische Röntgeneinrichtung

    Wenn Sie beabsichtigen eine technische Röntgeneinrichtung, für die eine Anzeige gemäß § 19 Absatz 1 Strahlenschutzgesetz erforderlich ist, in Betrieb zu nehmen oder eine wesentliche Änderung an deren Betrieb vornehmen, muss dies der zuständigen Behörde angezeigt werden.

  • Ausnahmegen. nach Fischereiverordnungen der Länder

    Wenn Sie in Schonzeiten und/oder über die Mindestmaße fischen möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Fischereibehörde beantragen.

  • Ausnahmegenehmigung Fischfang in Fischwegen

    Wenn Sie in Fischwegen fischen möchten, müssen Sie nachweisen, dass dies zur wissenschaftlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Fischwegs oder aus Gründen des Fischartenschutzes geschieht. Grundsätzlich ist das Fischen in Fischwegen verboten.

  • Bestellung Strahlenschutzbeauftragter

    Ist der Strahlenschutzverantwortliche nicht selbst fachkundig oder erfordert die Tätigkeit mehrere fachkundige Personen, sind ein oder mehrere Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen. Der Strahlenschutzbeauftragte muss zuverlässig sein und benötigt die für seinen Entscheidungsbereich erforderliche Fachkunde. Für zahnmedizinische, medizinische und tiermedizinische Anwendungen muss der Strahlenschutzbeauftragte zusätzlich approbiert sein. Der Strahlenschutzverantwortliche muss den Strahlenschutzbeauftragten schriftlich bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde mitteilen (§ 70 StrlSchG). Die Annahme der Bestellung ist durch den Strahlenschutzbeauftragten durch Unterschrift zu bestätigen.

  • Einführung nicht heimischer Arten Aquakultur

    Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Genehmigung stellen.

  • Genehmigung Betrieb oder Änderung Störstrahler

    Wenn Sie beabsichtigen einen Störstrahler in Betrieb zu nehmen oder eine wesentliche Änderung an dessen Betrieb vornehmen, muss dies von der zuständigen Behörde genehmigt werden.

  • Genehmigung Betrieb oder Änderung Teleradiologie

    Wenn Sie beabsichtigen eine Röntgeneinrichtung teleradiologisch zu betreiben oder eine wesentliche Änderung an deren Betrieb vornehmen, muss dies von der zuständigen Behörde genehmigt werden.

  • Genehmigung Betrieb technische Röntgeneinrichtung

    Wenn Sie beabsichtigen eine technische Röntgeneinrichtung in Betrieb zu nehmen oder eine wesentliche Änderung an deren Betrieb vornehmen, muss dies von der zuständigen Behörde genehmigt werden.

  • Genehmigung Röntgeneinrichtung Werkstoffprüfung

    Wenn Sie beabsichtigen eine Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse in der Werkstoffprüfung in Betrieb zu nehmen oder eine wesentliche Änderung an deren Betrieb vornehmen, muss dies von der zuständigen Behörde genehmigt werden.

  • Jahresmeldung Aalbesatz

    Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und als Jahresmeldung an die zuständige Behörde senden.

  • Jahresmeldung Aalfang Berufsfischerei

    Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die zuständige Fischereibehörde senden.

  • Löschung eines Berufsfischers als Aalfischer

    Wenn Sie die Aalfischerei in einem Gebiet aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Fischereibehörde abmelden.

  • Löschung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Fischereibehörde melden.

  • Mitteilung Strahlenschutzverantwortlicher

    Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft, so werden die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen von der durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person wahrgenommen. Teilen Sie bitte die Angaben über die entsprechende(n) Person(en) mit.
    Besteht das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so teilen Sie der zuständigen Behörde mit, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.
    Die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder Mitglieder der Personenvereinigung bleibt hiervon unberührt.

  • Registrierung eines Berufsfischers Aalfischerei

    Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Fischereibehörde als Person registrieren.

  • Registrierung Fischereifahrzeug Aalfischerei

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei nutzen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Fischereibehörde registrieren.