Anzeige von Begasungstätigkeiten

Mit diesem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, eine beabsichtigte Begasung nach § 15d Gefahrstoffverordnung anzuzeigen. Führen Sie die anzuzeigende Begasung in regelmäßigen Abständen in gleicher Art durch, können Sie hier ebenfalls einen Antrag auf Genehmigung einer Sammelanzeige stellen.

Hier starten

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Für die Anzeige ist es zwingend erforderlich, dass mindestens eine verantwortliche Person mit Befähigungsschein benannt und der Lageplan des zu begasenden Objekts vorgelegt werden kann. Begasungen dürfen nur mit dafür zugelassenen bzw. verkehrsfähigen Mitteln durchgeführt werden. Ebenso muss eine für die geplanten Tätigkeiten geeignete sicherheitstechnische Ausstattung verfügbar sein und nachgewiesen werden.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei. Jedoch ist eine gegebenenfalls beantragte Genehmigung gebührenpflichtig. Die Kosten leiten sich aus dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand und der Verwaltungsgebührenordnung des Bundeslandes ab.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

10 - 20 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Anzeige wird nach Eingang durch die Behörde geprüft. Eine Rückmeldung gibt es nur, wenn Nachfragen erforderlich sind.
Ein Antrag auf Sammelanzeige hat eine Bearbeitungsdauer von maximal 2 Wochen.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz

Rechtsgrundlagen

§ 15d Absatz 3 i.V.m Anhang I, Nr. 4.2.2 der GefStoffV