Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft.
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Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.
Es fallen keine Gebühren an.
Ca. 45-75 Minuten. Eine Unterbrechung der Bearbeitung ist möglich. Ihre Antragsdaten werden für maximal 4 Tage zwischengespeichert.
Im Durchschnitt dauert es acht Wochen bevor Ihr Wohngeldbescheid vorliegt. Der exakte Bearbeitungszeitraum variiert jedoch häufig aufgrund der Verfügbarkeit aller Nachweise.
Antragstellende aus Mecklenburg-Vorpommern wenden sich an die Behördennummer 115.
Hilfe für Antragstellende aus Niedersachsen:
Hilfe für Antragstellende aus Bremen:
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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