Gemeinsam Online
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Digitale Geburtsanzeige durch Einrichtungen
Der Dienst dient einer Klinik oder einem Geburtshaus zum Anzeigen von Geburten an das zuständige Standesamt. Dazu wird aus dem Dienst heraus ein PDF-Dokument erzeugt, dieses Dokument wird signiert und dann an das zuständige Standesamt elektronisch übermittelt.
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Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister
Als Nachweis, dass einer nicht verheirateten Mutter die alleinige Sorge für ihr Kind zusteht, dient eine Bestätigung des für sie zuständigen Jugendamtes. Darin wird bescheinigt, dass die Eltern für das Kind bis zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben haben (Negativbescheinigung).
Für diesen Online-Dienst benötigen Sie ein Nutzerkonto Bund. Mit dem Klick auf „Hier starten“, werden Sie zur Anmeldung mit dem Nutzerkonto Bund weitergeleitet. Dort können Sie nach der Anmeldung die Auskunft aus dem Sorgeregister anfragen oder sich zunächst für ein Konto beim Nutzerkonto Bund registrieren.
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Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Bekommen Sie keinen oder unregelmäßig Unterhalt für Ihr Kind? Dann können Sie hier einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
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Unterhaltsvorschuss - Jährliche Überprüfung
Viele Kinder Alleinerziehender erhalten Unterhaltsvorschuss. Die Unterhaltsvorschuss-Stelle muss jährlich prüfen, ob dem Kind der Unterhaltsvorschuss noch zusteht. Hier können Bürgerinnen und Bürger die notwendigen Angaben machen.
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Vater-, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung
Über diesen Dienst können Sie einen Termin im Jugendamt anfragen, um die gemeinsame elterliche Sorge zu erklären und/oder die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Es ist auch eine Mutterschaftsanerkennung nach ausländischem Recht möglich.
Weiterführende Informationen
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Kinderwunsch Online (Auszahlungsantrag) Haben Sie einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten? Haben Sie außerdem die Kinderwunschbehandlung auch schon durchführen lassen? Dann können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses beantragen.
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Kinderwunsch Online (Bewilligungsantrag) Wenn Sie als Paar einen unerfüllten Kinderwunsch haben, können Sie einen staatlichen Zuschuss für die Kosten einer Kinderwunschbehandlung beantragen. Sie müssen den Antrag gemeinsam als Paar und vor Beginn der Behandlung stellen. Mit dem Antrag müssen verschiedene Nachweise eingereicht werden. Welche Behandlungszyklen genau gefördert werden, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Sie müssen den Zuschuss für jeden Behandlungsversuch einzeln beantragen. Es werden nur bestimmte Arten der Behandlung unterstützt: - In-vitro-Fertilisation (IVF) - Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) Die Notwendigkeit der Behandlung muss von einer Ärztin oder einem Arzt bescheinigt werden.