Familie & Kind

  • Digitale Geburtsanzeige durch Einrichtungen

    Der Dienst dient einer Klinik oder einem Geburtshaus zum Anzeigen von Geburten an das zuständige Standesamt. Dazu wird aus dem Dienst heraus ein PDF-Dokument erzeugt, dieses Dokument wird signiert und dann an das zuständige Standesamt elektronisch übermittelt.

  • Adoption Digital

    Der Online-Dienst „Adoption Digital“ soll Bürger:innen, die ein Kind adoptieren möchten, eine vereinfachte Möglichkeit, das Interesse für eine Adoption zu bekunden. Mit Hilfe des Online-Dienstes können Interessierte die nötigen Formulare bequem von zu Hause aus online ausfüllen. Neben einem Kontaktformular zur ersten Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Adoptionsvermittlungsstelle, bietet der Online-Dienst auch Formulare für den weiteren Bewerbungsprozess/verfahren. Interessierte Bürger:innen können das entsprechende Bewerbungsformular zur Fremdkind-, Stiefkind- oder Verwandtenkindadoption ebenfalls im Online-Dienst ausfüllen. Geforderte Nachweise können direkt hochgeladen und dem Formular beigefügt werden oder zu einem späteren Zeitpunkt digital nachgereicht werden. Für Bürger:innen, die sich zunächst informieren möchten, stellt der Online-Dienst erste wichtige Informationen über eine Adoption und dem dazugehörigen Verfahren zur Verfügung.
  • Beistandschaft Online

    Vaterschaft feststellen und Unterhaltsansprüche durchsetzen - das Jugendamt hilft mit einer Beistandschaft. Geht es um die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Unterhaltssicherung für ein Kind, kann eine Beistandschaft für das Kind beantragt werden. Das Jugendamt kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und den betroffenen Elternteil damit entlasten.
  • Dein Kitaplatz - Portal

  • Hilfen zur Erziehung Online

    Eltern, die das Gefühl haben, dass sie bei der Erziehung ihrer Kinder alleine nicht zurechtkommen oder überfordert sind, haben ein Recht auf Hilfen zur Erziehung (HzE). Die Möglichkeiten reichen bei diesen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe von ambulanten, über teilstationäre bis hin zu stationären Hilfen. Zuständig ist das Jugendamt, welches zudem eine Beratung über geeignete oder notwendige Maßnahmen anbietet. Der Online-Dienst gibt Eltern und jungen Menschen die Möglichkeit schnell und zielgerichtet mit dem jeweils zuständigen Jugendamt Kontakt aufzunehmen, sich beraten zu lassen und bei erfolgreicher Beratung, den Antrag auf Hilfen zur Erziehung, auf Hilfen für junge Volljährige und den Antrag auf Eingliederungshilfen zu stellen.
  • Kinderwunsch Online (Auszahlungsantrag)

    Haben Sie einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten? Haben Sie außerdem die Kinderwunschbehandlung auch schon durchführen lassen? Dann können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses beantragen.
  • Kinderwunsch Online (Bewilligungsantrag)

    Wenn Sie als Paar einen unerfüllten Kinderwunsch haben, können Sie einen staatlichen Zuschuss für die Kosten einer Kinderwunschbehandlung beantragen. Sie müssen den Antrag gemeinsam als Paar und vor Beginn der Behandlung stellen. Mit dem Antrag müssen verschiedene Nachweise eingereicht werden. Welche Behandlungszyklen genau gefördert werden, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Sie müssen den Zuschuss für jeden Behandlungsversuch einzeln beantragen. Es werden nur bestimmte Arten der Behandlung unterstützt: - In-vitro-Fertilisation (IVF) - Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) Die Notwendigkeit der Behandlung muss von einer Ärztin oder einem Arzt bescheinigt werden.
  • Pflegekinderwesen Digital

    Der Online-Dienst „Pflegekinderwesen Digital“ bietet Bürger:innen eine vereinfachte Möglichkeit, ihr Interesse als Pflegepersonen zu bekunden oder finanzielle Leistungen für ein Pflegekind zu beantragen. Mit Hilfe des Online-Dienstes können Interessierte die nötigen Formulare bequem von zu Hause aus online ausfüllen. Neben einem Kontaktformular zur ersten Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Pflegestelle, bietet der Online-Dienst auch Formulare für den weiteren Prozess. Interessierte Bürger:innen können das Bewerbungsformular für Pflegeeltern ebenso im Online-Dienst ausfüllen. Für Pflegeeltern gibt es weitere Formulare zur Beantragung von finanziellen Leistungen. Geforderte Nachweise können direkt hochgeladen und dem Formular angehängt werden oder zu einem späteren Zeitpunkt digital nachgereicht werden. Außerdem haben Bürger:innen die Möglichkeit einen sonstigen Antrag zu stellen.
  • Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister

    Als Nachweis, dass einer nicht verheirateten Mutter die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht, dient eine Bestätigung des für sie zuständigen Jugendamtes, dass die Eltern für das Kind bis zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben haben (Negativbescheinigung).
  • Unterhaltsvorschuss Online

    Finanzielle Hilfen für Kinder von Alleinerziehenden Sie sind alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt? Es ist möglich, dass Ihr Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat. Dieser hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern.
  • Vater-, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung

    Über diesen Dienst können Sie einen Termin im Jugendamt anfragen, um die gemeinsame elterliche Sorge zu erklären und/oder die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Es ist auch eine Mutterschaftsanerkennung nach ausländischem Recht möglich.