Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen

Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen erteilt.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.

Der Online-Dienst ist nur mit einer Anmeldung mittels Unternehmens-ELSTER-Zertifikat nutzbar.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Die Behörde wird die Zuverlässigkeit des Arbeitgebers prüfen. Beispielsweise durch Anforderung eines polizeilichen Führungszeugnisses nach Belegart O oder mit einer Anfrage beim Gewerbezentralregister.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung vorhanden ist.
Die erforderliche Qualifikation Ihres Unternehmens sowie Ihrer Beschäftigten wird anhand von Befähigungsscheinen sowie Sach- und Fachkundenachweisen geprüft.
Die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere eine geeignete Arbeitsschutzorganisation, muss nachweislich gewährleistet sein.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei. Die Erteilung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand und der Verwaltungsgebührenordnung des Bundeslandes.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

20 - 30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 2 Wochen.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz

Rechtsgrundlagen

§ 15 d Absatz 1 i. V. m. Anhang I Nr. 4.1 Absatz 1 und 2 der GefStoffV