Registrierung Fischereifahrzeug Aalfischerei

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei nutzen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Fischereibehörde registrieren.

Hier starten

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto oder Servicekonto Business.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Wenn Sie Fischereifahrzeug für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie das Fahrzeug bei der zuständigen Fischereibehörde registrieren.
Bei Fischereifahrzeugen, die im Fischereiflottenregister der Europäischen Gemeinschaft registriert sind oder denen eine amtliche Kennzeichnung erteilt wurde, ist in der Anzeige dieses Kennzeichen anzugeben. Bei sonstigen Fischereifahrzeugen (nicht registrierte Binnenfischereifahrzeuge) sind in der Anzeige Angaben zu machen: 1. zur Bauart, 2. zur Länge über alles nach eigener Messung, 3. zur Motorisierung hinsichtlich Motortyp und Leistung sowie 4. zu einem nach sonstigen Rechtsvorschriften erteilten amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs, das am Fahrzeug geführt werden muss.
Ihre Registriernummer ist am Fischereifahrzeug zu führen.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Ca. 5 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Ca. 1 bis 4 Wochen

Wer kann mir helfen?

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an die örtlich zuständige Fischereibehörde oder alternativ an:
Zentrales IT-Management Schleswig-Holstein
Niemannsweg 220, 24106 Kiel

Telefon:
-

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz