Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag

Sie können Wohngeld als Mieter (Mietzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto.

In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Authentifizierung mit der eID die Anmeldung über das Servicekonto Plus notwendig. Sie können aber das Einfache Servicekonto verwenden, wenn Sie die Unterschrift-Seite im Online-Dienst ausgefüllt an die Wohngeldstelle zurücksenden.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Um Wohngeld zu erhalten müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Bitte beachten Sie unser Hilfedokument „Wohngeld: Häufig gestellte Fragen und Erläuterungen“ weiter unten auf dieser Seite.
Bitte halten Sie wichtige Dokumente zum Hochladen bereit.

Keinen Anspruch auf Wohngeld hat/haben

  • Wer Bürgergeld erhält.
  • Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält.
  • Wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung erhält, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.
  • Alleinstehende Studenten, die dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch haben. Dies gilt auch, wenn der BAföG-Antrag allein aufgrund des Einkommens der Eltern oder des eigenen Einkommens abgelehnt wurde.
  • Alleinstehende Auszubildende mit einem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Ca. 60 Minuten.

  • Bitte suchen Sie sich vor Antragstellung alle Einnahmen und Ausgaben zu Ihrer Person bzw. Familie heraus und halten Sie diese zum Hochladen bereit. Im Abschnitt 'Welche Dokumente und Nachweise werden benötigt?' weiter unten sind diese aufgelistet.
  • Eine Unterbrechung der Bearbeitung ist möglich. Ihre Antragsdaten können zwischengespeichert werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Hinweise zu den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten entnehmen Sie bitte den Informationsangeboten der zuständigen Wohngeldbehörden.

Welche Dokumente und Nachweise werden benötigt?

  • Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
  • Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht

Falls Sie in einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokumentes. Falls Sie in einem nichteuropäischen Staat (Drittstaat) angehören, benötigen Sie einen Nachweis über Ihren Aufenthaltstitel, z.B. eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung

  • Ihren Mietvertrag und ergänzende Vereinbarungen mit dem Vermieter, falls es solche gibt
  • Nachweise über Ihre Mietzahlungen für die letzten drei Monate (Quittungen oder Kontoauszüge)
  • Nachweise über Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern
  • z.B.:
    • Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
    • Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen
    • Bescheid über Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt
  • Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder (z.B.: Gehaltsbescheinigungen, Rentenbescheide)
  • Nachweis über Werbungskosten, Schwerbehinderung und Pflegegrad

Wer kann mir helfen?

  • Hilfe für Antragstellende aus Mecklenburg-Vorpommern:
    Tel. 115 (Behördennummer)

    Hilfe für Antragstellende aus Nordrhein-Westfalen:
    wohngeld@digitales.nrw.de

    Hilfe für Antragstellende aus Sachsen-Anhalt:
    Tel. 115 (Behördennummer)

    Hilfe für Antragstellende aus Hessen:
    Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohngeldstelle

    Hilfe für Antragstellende aus Rheinland-Pfalz:
    Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohngeldstelle

    Hilfe für Antragstellende aus dem Saarland:
    Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohngeldstelle

    Hilfe für Antragstellende aus Hamburg:
    Wohngeld-Hotline 040 / 4 28 28-60 00 (Mo.-Fr. 8.00 – 17.00 Uhr)

    Hilfe für Antragstellende aus Schleswig-Holstein:

  • Tel. 040 42828-1203 (kostenfrei)
  • od-wohngeld@im.landsh.de

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