Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Anzeige der Kurzzeitvermietung und Vergabe einer Wohnraum-Identitätsnummer: Die Städte Aachen, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Köln und Münster haben durch Satzung die Zweckentfremdung von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung geregelt. Wer in diesen Städten Wohnraum für die Vermietung an Touristen nutzen möchte, muss dies anzeigen und den beabsichtigten Vertriebsweg angeben. Über den Online-Dienst kann eine amtliche Wohnraum-Identitätsnummer beantragt werden, die bei einer genehmigungsfreien Nutzung automatisiert vergeben wird. Diese Nummer ist bei Angeboten oder Werbung für die Kurzzeitvermietung für die Öffentlichkeit gut sichtbar anzugeben.
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Die Kurzzeitvermietung von Wohnraum ist für maximal 90 Tage im Kalenderjahr genehmigungsfrei möglich. Eine Wohnraum-Identitätsnummer benötigen Sie dennoch.
Planen Sie die Kurzzeitvermietung für mehr als 90 Tage im Kalenderjahr, ist eine Genehmigung der jeweiligen Gemeinde erforderlich.
Studierende können die Kurzzeitvermietung genehmigungsfrei bis zu 180 Tage im Kalenderjahr nutzen, wenn sie der Gemeinde zusätzlich eine Kopie des Mietvertrags und eine aktuelle Studienbescheinigung vorlegen.
Wer Gewerbe- oder sonstige Räume in Medien bewirbt oder anbietet, auf denen auch Wohnräume zur Kurzzeitvermietung angeboten werden, bedarf ebenfalls einer Wohnraum-Identitätsnummer.
Weitere Informationen und eine Anleitung zur Beantragung der Wohnraum-Identitätsnummer erhalten Sie hier https://www.bauportal.nrw/wohnen/wohnraum-identitaetsnummer.
Es fallen keine Gebühren an (bei Beantragung einer genehmigungsfreien Wohnraum-Identitätsnummer).
Ca. 10 - 15 Minuten (bei Beantragung einer genehmigungsfreien Wohnraum-Identitätsnummer)
Die Wohnraum-Identitätsnummer wird automatisch nach Eingabe der erforderlichen Daten erteilt. Weitergehende Genehmigungen werden durch die zuständige Kommune erteilt.
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