Arbeit & Beruf

  • Anerkennung Gleichwertigkeit Sachkundenachweis

    Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine Qualifikation, die mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbar ist? Vielleicht haben Sie dies durch eine Berufsausbildung oder Weiterbildung erworben. Dann können Sie diese Qualifikation bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen. Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.
    Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen.

  • Anerkennung Sachkundelehrgang Asbest

    Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
    Hierbei kann es sich auch um gewerkespezifische Lehrgänge handeln. Sie können den Antrag durch diesen Online-Dienst einreichen. Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen dahingehend, ob der Lehrgang anerkannt werden kann und fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach. Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.

  • Anerkennung Sachkundelehrgang Biozid-Produkte

    Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtigen Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen. Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln, Biozid-Produkten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel

    im Hygienebereich,
    als Schädlingsbekämpfungsmittel oder
    als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen
    verwendet werden.

    Zur Zulassung des Lehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.

  • Anzeige von Begasungstätigkeiten

    Mit diesem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, eine beabsichtigte Begasung nach § 15d Gefahrstoffverordnung anzuzeigen. Führen Sie die anzuzeigende Begasung in regelmäßigen Abständen in gleicher Art durch, können Sie hier ebenfalls einen Antrag auf Genehmigung einer Sammelanzeige stellen.

  • Anzeige von Unfall o. Betriebsstörung Gefahrstoff

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

    Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.
    Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie diese in Kopie einreichen.

  • Ausnahmen von Vorschriften Gefahrstoffverordnung

    Wenn Sie von Regelungen der Gefahrstoffverordnung abweichen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Beispielsweise für die Verkürzung von Fristen, die Verwendung generell verbotener Chemikalien oder das Abweichen von Lagervorschriften. Mit dem Antrag müssen Sie belegen, dass die von Ihnen getroffenen Maßnahmen oder das Vorhaben dem Schutzziel der Gefahrstoffverordnung entspricht.
    Die Behörde wird die Situation prüfen. Abschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

  • Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen

    Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
    Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen erteilt.

  • Erteilung eines Befähigungsscheins zur Begasung

    Wenn Sie Begasungen durchführen wollen, benötigen Sie einen Befähigungsschein. Sie können den Antrag durch diesen Online-Dienst einreichen. Die zuständige Behörde wird diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

  • Unternehmenszulassung für Asbestarbeiten

    Der Onlinedienst soll der/dem Nutzenden die Möglichkeit geben, die Zulassung als Fachbetrieb für bestimmte Arbeiten mit Asbesterzeugnissen zu beantragen.

    Beabsichtigen Sie, Asbestarbeiten auszuführen, die mit einer sehr hohen Gefährdung verbunden sind, müssen Sie für Ihr Unternehmen bei der zuständigen Behörde eine Zulassung beantragen. Arbeiten in einem hohen Gefährdungsbereich liegen vor, wenn die Faserbelastung ihrer Beschäftigte über 100.000 Fasern/m3 liegt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie Arbeiten an schwach gebundenen Asbesterzeugnissen durchführen oder mit einer hohen Faserfreisetzung zu rechnen ist.