Versammlungsanzeige

Der Online-Dienst soll es Veranstaltern ermöglichen, Versammlungen online anzuzeigen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Die Durchführung von Versammlungen ist eine Grundrechtsausübung. Die Versammlungsfreiheit ergibt sich aus Artikel 8 des Grundgesetzes, konkretisiert durch die Versammlungsgesetze des Bundes und der Länder.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an. Amtshandlungen nach dem Versammlungsfreiheitsgesetz für Schleswig-Holstein sind kostenfrei.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

5-10 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Eine Versammlung ist grundsätzlich 48 Stunden vor der Einladung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Diese Anzeige dient dazu, dass die Versammlungsbehörde gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen kann, die dem Schutz der Versammlung dienen und Gefahren für die Versammlung und außenstehende Personen verhindern können.

Wer kann mir helfen?

Bei allgemeinen Fragen zum Online-Dienst, wenden Sie sich bitte an:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
des Landes Schleswig-Holstein 
Niemannsweg 220
24106 Kiel

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz