Ausnahmegenehmigung Fischfang in Fischwegen

Wenn Sie in Fischwegen fischen möchten, müssen Sie nachweisen, dass dies zur wissenschaftlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Fischwegs oder aus Gründen des Fischartenschutzes geschieht. Grundsätzlich ist das Fischen in Fischwegen verboten.

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Worauf muss ich sonst noch achten?

Wenn Sie in Fischwegen fischen möchten, müssen Sie nachweisen, dass dies zur wissenschaftlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Fischwegs oder aus Gründen des Fischartenschutzes geschieht. Grundsätzlich ist das Fischen in Fischwegen verboten.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen landesspezifische Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Ca. 15 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Ca. 1 bis 4 Wochen

Wer kann mir helfen?

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an die örtlich zuständige Fischereibehörde oder alternativ an:
Zentrales IT-Management Schleswig-Holstein
Niemannsweg 220, 24106 Kiel

Telefon:
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