Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Wenn Sie die Aalfischerei in einem Gebiet aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Fischereibehörde abmelden.
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Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben, muss dies der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden. In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und-/oder Binnenfischerei zu machen. Nach der Abmeldung von der Aalfischerei wird die erfasste Person von der zuständigen Fischereibehörde aus dem datenhaltenden System gelöscht.
Es fallen keine Gebühren an.
Ca. 5 Minuten
Ca. 1 bis 4 Wochen
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an die örtlich zuständige Fischereibehörde oder alternativ an:
Zentrales IT-Management Schleswig-Holstein
Niemannsweg 220, 24106 Kiel
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