Löschung eines Berufsfischers als Aalfischer

Wenn Sie die Aalfischerei in einem Gebiet aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Fischereibehörde abmelden.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

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Worauf muss ich sonst noch achten?

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben, muss dies der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden. In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und-/oder Binnenfischerei zu machen. Nach der Abmeldung von der Aalfischerei wird die erfasste Person von der zuständigen Fischereibehörde aus dem datenhaltenden System gelöscht.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Ca. 5 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Ca. 1 bis 4 Wochen

Wer kann mir helfen?

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an die örtlich zuständige Fischereibehörde oder alternativ an:
Zentrales IT-Management Schleswig-Holstein
Niemannsweg 220, 24106 Kiel

Telefon:
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Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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