Anzeige von Unfall o. Betriebsstörung Gefahrstoff

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.
Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie diese in Kopie einreichen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.

Der Online-Dienst ist nur mit einer Anmeldung mittels Unternehmens-ELSTER-Zertifikat nutzbar.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Die Anzeige muss folgende Informationen enthalten:

  • Beteiligte und verantwortliche Personen
  • Angaben über die unmittelbar mit dem Ereignis zusammenhängenden Tätigkeiten
  • Mögliche Unfallursachen
  • Bezeichnung und Eigenschaften der am Ereignis beteiligten Gefahrstoffen
  • Gefährdungsbeurteilung für die betroffenen Tätigkeiten

Wie hoch sind die Kosten?

Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

10 - 20 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 2 Wochen.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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Rechtsgrundlagen

§ 18 Absatz 1 der GefStoffV