Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Wenn Sie von Regelungen der Gefahrstoffverordnung abweichen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Beispielsweise für die Verkürzung von Fristen, die Verwendung generell verbotener Chemikalien oder das Abweichen von Lagervorschriften. Mit dem Antrag müssen Sie belegen, dass die von Ihnen getroffenen Maßnahmen oder das Vorhaben dem Schutzziel der Gefahrstoffverordnung entspricht.
Die Behörde wird die Situation prüfen. Abschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
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Voraussetzungen: Die beantragte Ausnahme muss mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar sein und es liegt eine unverhältnismäßige Härte vor.
Der Arbeitgeber hat der zuständigen Behörde, abhängig vom Antragsgegenstand, darzulegen:
Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei. Für die Bearbeitung Ihres Antrags fallen Verwaltungsgebühren an. Die tatsächlichen Kosten leiten sich aus dem Bearbeitungsaufwand und der Verwaltungsgebührenordnung des Bundeslandes ab.
20 - 30 Minuten
Der Antrag auf Fristverkürzung wird kurzfristig, innerhalb weniger Tage entschieden. Alle anderen Ausnahmen erfordern je nach Arbeitsaufwand bis zu 4 Wochen Bearbeitungszeit.
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel
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