Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen.
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Es fallen keine Gebühren an.
Ca. 45-75 Minuten. Eine Unterbrechung der Bearbeitung ist möglich. Ihre Antragsdaten werden für maximal 4 Tage zwischengespeichert.
Die Bearbeitungsdauer in den Wohngeldbehörden hängt stark von der von Ihnen mitgeteilten Änderung ab. Es ist möglich, dass Sie nur eine Eingangsbestätigung erhalten, weil keine Bearbeitung erforderlich ist, die Einfluss auf Ihr Wohngeld hat.
Antragstellende aus Mecklenburg-Vorpommern wenden sich an die Behördennummer 115.
Hilfe für Antragstellende aus Niedersachsen:
Hilfe für Antragstellende aus Bremen:
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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