Ausnahmegen. nach Fischereiverordnungen der Länder

Wenn Sie in Schonzeiten und/oder über die Mindestmaße fischen möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Fischereibehörde beantragen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

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Worauf muss ich sonst noch achten?

Wenn Sie in Schonzeiten und/oder über die Mindestmaße fischen möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Fischereibehörde beantragen.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen landesspezifische Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Ca. 15 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Ca. 1 bis 4 Wochen

Wer kann mir helfen?

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an die örtlich zuständige Fischereibehörde oder alternativ an:
Zentrales IT-Management Schleswig-Holstein
Niemannsweg 220, 24106 Kiel

Telefon:
-

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