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Das Konsumcannabisgesetz regelt den gemeinschaftlichen Anbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis für den Eigenkonsum durch Anbauvereinigungen.
Mit diesem Online-Dienst ist es möglich, die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau und zur Weitergabe an Mitglieder der Vereinigung zu beantragen, Dokumente nachzureichen und Änderungen mitzuteilen sowie einen Transport anzuzeigen.
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Dieser Service richtet sich ausschließlich an Anbauvereinigungen im Sinne des Cannabis-Gesetzes („Gemeinschaftlicher Eigenanbau und kontrollierte Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum“). Vertretungsberechtigte Mitglieder einer Anbauvereinigung stellen hier Anträge auf gemeinschaftlichen Anbau zum Eigenkonsum und zeigen den Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung sowie zu Laboren oder Entsorgungsstationen an.
Es werden keine Gebühren im Online-Dienst erhoben. Über die anfallenden Gebühren im Erlaubnisverfahren und für die Transportanzeige werden Sie direkt von der zuständigen Behörde informiert.
Die Nutzung des Online-Dienstes dauert je nach Anliegen zwischen 10 und 30 Minuten, wenn alle Unterlagen digital vorliegen.
Die zuständige Behörde wird innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller notwendigen Angaben und Nachweise über den Antrag auf Erlaubnis entscheiden.
Für die Transportanzeige fällt keine Bearbeitungszeit an.
Ansprechstelle für allgemeine Anfragen in Hamburg:
Bezirksamt Altona, Abschnitt Anbauvereinigungen
Adresse: Jessenstr. 4, 22767 Hamburg
Ansprechstelle für allgemeine Anfragen in Thüringen:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 21
Adresse: Naumburger Straße 98, 07743 Jena
Ansprechstelle zur Nutzung des Online-Dienstes in Hamburg:
Telefonischer HamburgService
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Kapitel 4 des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) in der jeweils geltenden Fassung