Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Wichtiger Hinweis:
Dieser Onlinedienst übernimmt bei einer Antragstellung für die Inhaberin oder den Inhaber des Servicekontos die Personendaten automatisch aus dem Servicekonto. Wir empfehlen daher dringend die Nutzung eines Servicekontos Plus mit eID und Ausweis-App - das garantiert eine Übereinstimmung der Daten auf dem Fischereidokument mit dem Personalausweis. Wenn Sie kein Servicekonto Plus nutzen wollen oder können, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Ihr Servicekonto vollständig gepflegt ist und alle Daten exakt mit dem Personalausweis übereinstimmen. Sollten Ihre Angaben im Servicekonto vom Personalausweis abweichen, kann es zu Fehlern bei der Ausführung des Onlinedienstes und/oder ggf. später bei der Fischereiaufsicht kommen.
Wenn Sie Angeln oder Fischen möchten, ohne einen Fischereischein zu besitzen, können Sie in einigen Bundesländern für einen begrenzten Zeitraum einen Urlauber- oder Ausländerfischereischein beantragen.
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Um den Fischfang ausüben zu dürfen, müssen Sie im Grundsatz einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Als Ausnahme zur Fischereischeinpflicht erteilen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie ggf. weitere Länder einen Urlauberfischereischein und Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie Rheinland-Pfalz einen Ausländerfischereischein.
Der Urlauberfischereischein erlaubt es Ihnen, für einen begrenzten Zeitraum den Fischfang mit der Handangel auszuüben. Je nach Landesrecht kann der Urlauberfischereischein ein- oder mehrmalig durch eine erneute Beantragung verlängert werden.
Der Ausländerfischereischein kann Personen auf Antrag erteilt werden, die ihre Sachkunde für die Ausübung des Fischfangs in geeigneter Weise (je nach im jeweiligen Bundesland geltenden Recht) nachweisen können.
Es fallen landesspezifische Verwaltungsgebühren an. Darüber hinaus ist im Regelfall eine bundeslandspezifische Fischereiabgabe zusammen mit dem Urlauber- oder Ausländerfischereischein zu entrichten.
Die Bearbeitungszeit ist landesspezifisch. Im Regelfall ist von ca. 10 - 15 Minuten auszugehen.
Den digitalen Urlauber- oder Ausländerfischereischein erhalten Sie unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Onlinedienstes direkt in das Postfach Ihres Servicekontos zugestellt.
Hilfe für Antragstellende aus Schleswig-Holstein
Digitale Leitstelle im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
Schleswig-Holstein: Landesfischereigesetz (LFischG), Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes (LFischG-DVO), siehe https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/F/fischerei/Startseite_Box_Recht_Infos