Wichtiger Hinweis:

Dieser Onlinedienst übernimmt bei einer Antragstellung für die Inhaberin oder den Inhaber des Servicekontos die Personendaten automatisch aus dem Servicekonto. Wir empfehlen daher dringend die Nutzung eines Servicekontos Plus mit eID und Ausweis-App - das garantiert eine Übereinstimmung der Daten auf dem Fischereidokument mit dem Personalausweis. Wenn Sie kein Servicekonto Plus nutzen wollen oder können, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Ihr Servicekonto vollständig gepflegt ist und alle Daten exakt mit dem Personalausweis übereinstimmen. Sollten Ihre Angaben im Servicekonto vom Personalausweis abweichen, kann es zu Fehlern bei der Ausführung des Onlinedienstes und/oder ggf. später bei der Fischereiaufsicht kommen.

Urlauber- und Ausländerfischereischein

Wenn Sie Angeln oder Fischen möchten, ohne einen Fischereischein zu besitzen, können Sie in einigen Bundesländern für einen begrenzten Zeitraum einen Urlauber- oder Ausländerfischereischein beantragen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Um den Fischfang ausüben zu dürfen, müssen Sie im Grundsatz einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Als Ausnahme zur Fischereischeinpflicht erteilen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie ggf. weitere Länder einen Urlauberfischereischein und Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie Rheinland-Pfalz einen Ausländerfischereischein.
Der Urlauberfischereischein erlaubt es Ihnen, für einen begrenzten Zeitraum den Fischfang mit der Handangel auszuüben. Je nach Landesrecht kann der Urlauberfischereischein ein- oder mehrmalig durch eine erneute Beantragung verlängert werden.
Der Ausländerfischereischein kann Personen auf Antrag erteilt werden, die ihre Sachkunde für die Ausübung des Fischfangs in geeigneter Weise (je nach im jeweiligen Bundesland geltenden Recht) nachweisen können.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen landesspezifische Verwaltungsgebühren an. Darüber hinaus ist im Regelfall eine bundeslandspezifische Fischereiabgabe zusammen mit dem Urlauber- oder Ausländerfischereischein zu entrichten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Die Bearbeitungszeit ist landesspezifisch. Im Regelfall ist von ca. 10 - 15 Minuten auszugehen.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Den digitalen Urlauber- oder Ausländerfischereischein erhalten Sie unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Onlinedienstes direkt in das Postfach Ihres Servicekontos zugestellt.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz