Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Wer einen Verkehrsflughafen in Deutschland betreibt oder dort als Sicherheitsdienstleister tätig ist, kann digital mit der Luftsicherheitsbehörde zusammenarbeiten, Schulungsmeldungen übermitteln und Zertifizierungsanträge stellen. Grundlage ist § 8 LuftSiG. Anträge können für folgende sicherheitsrelevante Personengruppen gestellt werden: Ausbilderinnen und Ausbilder, Luftsicherheitskontrollkräfte sowie Personal für Zugangskontrollen und Streifengänge.
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Das Angebot richtet sich an Flughafenbetreiber und weitere Arbeitgeber von Beschäftigten, die in der für die Luftsicherheit relevanten Bereichen tätig sind.
Die Gebühren richten sich nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV). Sie werden je nach Einzelfall von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde festgelegt.
Ca. 10 - 20 Minuten.
Das hängt vom Einzelfall ab. Die für Sie zuständige Luftsicherheitsbehörde kann den zeitlichen Aufwand abschätzen.
Nutzen Sie gerne unsere bundesweite Behörden-Hotline. Dort hilft man Ihnen weiter.
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