Bildung
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Schulungen und Zertifizierungen Luftsicherheit
Wer einen Verkehrsflughafen in Deutschland betreibt oder dort als Sicherheitsdienstleister tätig ist, kann digital mit der Luftsicherheitsbehörde zusammenarbeiten, Schulungsmeldungen übermitteln und Zertifizierungsanträge stellen. Grundlage ist § 8 LuftSiG. Anträge können für folgende sicherheitsrelevante Personengruppen gestellt werden: Ausbilderinnen und Ausbilder, Luftsicherheitskontrollkräfte sowie Personal für Zugangskontrollen und Streifengänge.