Anfrage und Beantragung von Hilfen zur Erziehung

Eltern, die das Gefühl haben, dass sie bei der Erziehung ihrer Kinder alleine nicht zurechtkommen oder überfordert sind, haben ein Recht auf Hilfen zur Erziehung (HzE). Die Möglichkeiten reichen bei diesen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe von ambulanten, über teilstationäre bis hin zu stationären Hilfen. Zuständig ist das Jugendamt, welches zudem eine Beratung über geeignete oder notwendige Maßnahmen anbietet.
Der Online-Dienst gibt Eltern und jungen Menschen die Möglichkeit schnell und zielgerichtet mit dem jeweils zuständigen Jugendamt Kontakt aufzunehmen, sich beraten zu lassen und bei erfolgreicher Beratung, den Antrag auf Hilfen zur Erziehung, auf Hilfen für junge Volljährige und den Antrag auf Eingliederungshilfen zu stellen.

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Wer kann mir helfen?

Bei Fragen rund um die Hilfen zur Erziehung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt.
Für technische und inhaltliche Fragen zum Onlinedienst wenden Sie sich bitte an:
Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Referat 21 – Bürgerschaftliches Engagement, Selbsthilfe, Familienförderung und –politik und gleichgeschlechtliche Lebensweisen
Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen

Telefon:
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