Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Zentrale IT-Management der Landesregierung SH (ZIT) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) Schleswig-Holsteins sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Onlinedienst
„Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag“ (https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEA)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durch Dataport AöR im August 2023 vorgenommenen Bewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Mängel teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Im Online-Dienst gibt es bisher keine Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.
9.1.1.1b Alternativtexte für Bedienelemente / Grafiken und Objekte
Einige Bedienelemente/Grafiken (Statusanzeige der Navigationsleiste, Antragstatus) und Objekte haben keinen passenden Alternativtext.
9.1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen
In einigen Fließtexten sind Aufzählungen nicht programmatisch als Liste ausgezeichnet und erschweren so die Wahrnehmung durch einen Screenreader.
9.1.3.1d Inhalte gegliedert
An einigen Stellen sind Absätze nicht korrekt gegliedert oder es werden Abstände durch Zeilenumbrüche erzeugt.
9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
- Beschriftungen und Zusatzinformationen sind teilweise nicht entsprechend mit den Formularelementen verknüpft (z.B. „optional“) und werden so vom Screenreader bei Fokus nicht ausgegeben.
- Einige dekorativen Elemente haben eine Rolle und werden von Screenreader wiedergegeben (Schriftzeichen bei „Weiter“-Button)
9.2.4.2 Sinnvolle Dokumententitel
Im Online-Dienst wird durchgängig nur der individuelle Titel der Seite verwendet.
9.2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen
- In den Antragsseiten fehlt es an einer kapitelübergreifenden Überschrift
- Manche Felder haben zu lange Beschriftungen
9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich
Der Fokus ist in fehlerhaften Auswahlfeldern nicht zu erkennen.
9.3.2.2 Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe
Bei Auswahl eines Dropdownlisten-Elements springt der Fokus teilweise auf eine untere Position der Seite. Die darüberliegenden Eingabefelder werden somit für Screenreadernutzende nicht erkenntlich.
9.3.3.1 Fehlererkennung
Die Fehlermeldungen bei Datumsfeldern werden direkt beim Fokus in das Feld angezeigt, noch bevor eine Eingabe getätigt wurde. So werden neue Fehlermeldungen bei falscher Eingabe nicht durch Screenreader wiedergegeben.
9.3.3.3 Hilfe bei Fehlern
Auf der Seite „Bevor wir starten“ wird bei Auswahl einer nicht angeschlossenen Behörde eine falsche Fehlermeldung angezeigt.
9.3.3.4 Fehlervermeidung wird unterstützt
Die erwartete Eingabe (mit Nachkommastellen) sollte bei manchen Feldern erwähnt werden.
9.4.1.1 Korrekte Syntax
Es sind Fehler in der Syntax vorhanden.
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert
- Im Bereich „Bevor wir starten“ wird die Auswahlliste der Postleitzahl vom Screenreader auf Englisch und Eintragsnamen zudem doppelt wiedergegeben.
- Einige Formularelemente, wie Upload-Buttons oder Radiolisten sind programmatisch nicht als Pflichtfelder ausgezeichnet.
- Einige Felder sind nicht nur schreibgeschützt, sondern deaktiviert und können per Tastatur nicht erreicht werden.
- Die mehrfach eingesetzte Variante eines Nummer-Eingabefelds kann nicht intuitiv von Screenreader-Nutzer*innen bedient werden.
9.4.1.3 Statusmeldungen programmatisch verfügbar
Seitenfehlermeldungen werden nicht durchgehend vom Screenreader wiedergegeben.
Anmerkung PDF
Die bereitgestellten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei und PDF/UA-konform.
Zeitraum der Behebung
Wir sind bemüht, den Online-Dienst in Zukunft barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 03.11.2022 erstellt und zuletzt am 10.08.2023 überprüft.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
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Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere
verantwortlichen Kontaktpersonen unter onlinedienste@lr.landsh.de an.
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle (https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/ oder https://t1p.de/csre) finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de [bzw. bbit(at)landtag.ltsh.de]