Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Zentrale IT-Management der Landesregierung SH (ZIT) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) Schleswig-Holsteins sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Onlinedienst
„Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag“ (https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUEA)

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durch Dataport AöR im September 2024 vorgenommenen Bewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Mängel teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Im Online-Dienst gibt es bisher keine Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.

9.1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen

In einigen Fließtexten sind Aufzählungen nicht programmatisch als Liste ausgezeichnet und erschweren so die Wahrnehmung durch einen Screenreader.

9.1.3.1d Inhalte gegliedert

Es sind teilweise Absätze nicht korrekt gegliedert oder es werden Abstände durch Zeilenumbrüche erzeugt.

9.1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut

Tabellen sind programmatisch nicht korrekt ausgezeichnet, es fehlt u.a. ein Tabellenkopf.

9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar

  • Beschriftungen und Zusatzinformationen sind teilweise nicht entsprechend mit den Formularelementen verknüpft und werden so vom Screenreader bei Fokus nicht ausgegeben.
  • Einige dekorativen Elemente haben eine Rolle und werden von Screenreader wiedergegeben (Schriftzeichen bei „Weiter“-Button).

9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte

Auf der Zusammenfassungsseite verfügen Linktexte über keinen aussagekräftigen Alternativtext für Screenreadernutzende („Bearbeiten“).

9.2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen

In den Antragsseiten fehlt es überwiegend an einer kapitelübergreifenden Überschrift.

9.3.2.2 Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe

Bei Auswahl eines Dropdownlisten-Elements springt der Fokus teilweise auf eine untere Position der Seite. Die darüberliegenden Eingabefelder sind somit für Screenreadernutzende nicht sofort erkenntlich.

9.3.3.3 Hilfe bei Fehlern

Überwiegend wird bei Radiobuttons- oder Dropdownlistenelementen keine Fehlermeldung am Feld direkt angezeigt. Zudem ist die Fehlermeldung an diesen Auswahl-Elementen nicht aussagekräftig genug benannt („Bitte ausfüllen“).

9.4.1.2 Name, Rolle, Wert

  • Bei dem Behördenauswahl-Feld „Postleitzahl“ wird die Anzahl der gefundenen Einträge vom Screenreader nicht wiedergeben.
  • Einige Felder sind nicht nur schreibgeschützt, sondern deaktiviert und können per Tastatur nicht erreicht werden.
  • Einige Elemente wie Upload-Buttons sind nicht als Pflichtfelder programmatisch ausgezeichnet.

Weitere Anmerkungen

  • Die bereitgestellten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei und PDF/UA-konform.
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Das Serviceportal, sowie die im Online-Dienst vorhandenen Fremd-Services werden hier nicht betrachtet.

Zeitraum der Behebung

Wir sind bemüht, den Online-Dienst in Zukunft barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30.09.2022 erstellt und zuletzt am 24.09.2024 überprüft.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter onlinedienste@lr.landsh.de an.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle (https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/ oder https://t1p.de/csre) finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift:

Postfach 7121

24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de [bzw. bbit(at)landtag.ltsh.de]