Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Zentrale IT-Management der Landesregierung SH (ZIT) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Onlinedienst
„Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag“
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
Die Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache sind nicht vorhanden.
9.1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen
In einigen Fließtexten sind Aufzählungen nicht programmatisch als Liste ausgezeichnet und erschweren so die Wahrnehmung durch einen Screenreader.
9.1.3.1d Inhalte gegliedert
Es sind teilweise Absätze nicht korrekt gegliedert oder es werden Abstände durch Zeilenumbrüche erzeugt.
9.1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut
Tabellen sind programmatisch nicht korrekt ausgezeichnet, es fehlt u.a. ein Tabellenkopf.
9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
- Beschriftungen und Zusatzinformationen sind teilweise nicht entsprechend mit den Formularelementen verknüpft und werden so vom Screenreader bei Fokus nicht ausgegeben.
- Einige dekorativen Elemente haben eine Rolle und werden von Screenreader wiedergegeben (Schriftzeichen bei „Weiter“-Button).
9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte
Auf der Zusammenfassungsseite verfügen Linktexte über keinen aussagekräftigen Alternativtext für Screenreadernutzende („Bearbeiten“).
9.2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen
In den Antragsseiten fehlt es überwiegend an einer kapitelübergreifenden Überschrift.
9.3.2.2 Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe
Bei Auswahl eines Dropdownlisten-Elements springt der Fokus teilweise auf eine untere Position der Seite. Die darüberliegenden Eingabefelder sind somit für Screenreadernutzende nicht sofort erkenntlich.
9.3.3.3 Hilfe bei Fehlern
Überwiegend wird bei Radiobuttons- oder Dropdownlistenelementen keine Fehlermeldung am Feld direkt angezeigt. Zudem ist die Fehlermeldung an diesen Auswahl-Elementen nicht aussagekräftig genug benannt („Bitte ausfüllen“).
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert
- Bei dem Behördenauswahl-Feld „Postleitzahl“ wird die Anzahl der gefundenen Einträge vom Screenreader nicht wiedergeben.
- Einige Felder sind nicht nur schreibgeschützt, sondern deaktiviert und können per Tastatur nicht erreicht werden.
- Einige Elemente wie Upload-Buttons sind nicht als Pflichtfelder programmatisch ausgezeichnet.
PDF-Dokumente
Die bereitgestellten Antrags-PDF Dokumente sind nicht barrierefrei und PDF/UA-konform. Durch eine fehlende Tag-Struktur sind die Inhalte für eine assistive Technologie wie Screenreader nicht wahrnehmbar.
Weitere Anmerkungen
- Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Das Serviceportal, sowie die im Online-Dienst vorhandenen Fremd-Services werden hier nicht betrachtet.
Zeitraum der Behebung
Wir sind bemüht, den Online-Dienst in Zukunft barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.09.2022 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer durch Dataport AöR im September 2024 vorgenommenen Bewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.09.2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren
mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere
verantwortlichen Kontaktpersonen unter onlinedienste@lr.landsh.de an.
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de