Barrierefreiheit Erklärung zur Barrierefreiheit Das **Zentrale IT-Management der Landesregierung SH (ZIT)** ist bemüht, seine Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) Schleswig-Holsteins sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Onlinedienst **„Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistungsantrag“** ([https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUWA](https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUWA)) Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durch Dataport AöR im **September 2024** vorgenommenen Bewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Mängel teilweise vereinbar. Nicht barrierefreie Bereiche **Im Online-Dienst gibt es bisher keine Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.** **9.1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen** In einigen Fließtexten sind Aufzählungen nicht programmatisch als Liste ausgezeichnet und erschweren so die Wahrnehmung durch einen Screenreader. **9.1.3.1d Inhalte gegliedert** Es sind teilweise Absätze nicht korrekt gegliedert oder es werden Abstände durch Zeilenumbrüche erzeugt. **9.1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut** Tabellen sind programmatisch nicht korrekt ausgezeichnet, es fehlt u.a. ein Tabellenkopf. **9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar** - Beschriftungen und Zusatzinformationen sind teilweise nicht entsprechend mit den Formularelementen verknüpft und werden so vom Screenreader bei Fokus nicht ausgegeben. - Einige dekorativen Elemente haben eine Rolle und werden von Screenreader wiedergegeben (Schriftzeichen bei „Weiter“-Button). **9.1.4.13 Eingeblendete Inhalte bedienbar [Hilfefenster]** Hilfefenster bleiben nach Öffnen und Verlassen per Tastatur eingeblendet und verdecken so Inhalte. **9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte** Auf der Zusammenfassungsseite verfügen Linktexte über keinen aussagekräftigen Alternativtext für Screenreadernutzende („Bearbeiten“). **9.2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen** In den Antragsseiten fehlt es überwiegend an einer kapitelübergreifenden Überschrift. **9.3.2.2 Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe** Bei Auswahl eines Dropdownlisten-Elements springt der Fokus teilweise auf eine untere Position der Seite. Die darüberliegenden Eingabefelder sind somit für Screenreadernutzende nicht sofort erkenntlich. **9.3.3.3 Hilfe bei Fehlern** Überwiegend wird bei Radiobuttons- oder Dropdownlistenelementen keine Fehlermeldung am Feld direkt angezeigt. Zudem ist die Fehlermeldung an diesen Auswahl-Elementen nicht aussagekräftig genug benannt („Bitte ausfüllen“). **9.4.1.1 Korrekte Syntax** Es sind Fehler in der Syntax vorhanden. **9.4.1.2 Name, Rolle, Wert** - Bei dem Behördenauswahl-Feld „Postleitzahl“ wird die Anzahl der gefundenen Einträge vom Screenreader nicht wiedergeben. - Einige Felder sind nicht nur schreibgeschützt, sondern deaktiviert und können per Tastatur nicht erreicht werden. - Einige Elemente wie Upload-Buttons oder Checkboxen sind nicht als Pflichtfelder programmatisch ausgezeichnet. **Weitere Anmerkungen** - Die bereitgestellten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei und PDF/UA-konform. - Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen. - Das Serviceportal, sowie die im Online-Dienst vorhandenen Fremd-Services werden hier nicht betrachtet. Zeitraum der Behebung Wir sind bemüht, den Online-Dienst in Zukunft barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung Diese Erklärung wurde am **02.11.2022** erstellt und zuletzt am **27.09.2024** überprüft. Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter [onlinedienste@lr.landsh.de](mailto://onlinedienste@lr.landsh.de) an. Beschwerdeverfahren Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Auf der Internetseite der Beschwerdestelle ([https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/](https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/) oder [https://t1p.de/csre](https://t1p.de/csre)) finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. **Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:** Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung **Büroanschrift:** Karolinenweg 1 24105 Kiel **Postanschrift:** Postfach 7121 24171 Kiel Telefon: +49 431 988 1620 E-Mail: [bbit@landtag.ltsh.de](mailto://bbit@landtag.ltsh.de) \[bzw. bbit(at)landtag.ltsh.de\]