Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Zentrale IT-Management der Landesregierung SH (ZIT) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Onlinedienst
Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften

  • In den Antragsseiten fehlt es überwiegend an einer kapitelübergreifenden Überschrift.
  • Teilweise ist die Headline-Hierarchie nicht korrekt auf den Seiten.

9.1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen

In einigen Fließtexten sind Aufzählungen nicht programmatisch als Liste ausgezeichnet und erschweren so die Wahrnehmung durch einen Screenreader.

9.1.3.1d Inhalte gegliedert

Es sind teilweise Absätze nicht korrekt gegliedert oder es werden Abstände durch Zeilenumbrüche erzeugt.

9.1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut

Tabellen sind programmatisch nicht korrekt ausgezeichnet, es fehlt u.a. ein Tabellenkopf.

9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar

Beschriftungen und Zusatzinformationen sind teilweise nicht entsprechend mit den Formularelementen verknüpft und werden so vom Screenreader bei Fokus nicht ausgegeben.

9.2.4.1 Bereiche überspringbar

Es gibt Navigation-Landmarks, die vom Namen her nicht eindeutig benannt sind. Teilweise sind Navigations-Elemente nicht als Landmark ausgezeichnet.

9.2.4.2 Sinnvolle Dokumententitel

Es wird durchgängig der Name des Onlinedienst doppelt für den Seitentitel verwendet.

9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte

Auf der Zusammenfassungsseite verfügen Linktexte über keinen aussagekräftigen Alternativtext für Screenreadernutzende („Bearbeiten“).

9.2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen

  • An mehreren Stellen fehlen aussagekräftige Beschriftungen von z.B. Fehlermeldungen.
  • Bei Datumsfeldern sind mehrfach Formatangaben in den Beschriftungen vorhanden.

9.3.2.2 Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe

Bei Auswahl eines Dropdownlisten-Elements springt der Fokus teilweise auf eine untere Position der Seite. Die darüberliegenden Eingabefelder sind somit für Screenreadernutzende nicht sofort erkenntlich.

9.3.3.1 Fehlererkennung

An mehreren Formularelementen werden keine Fehlermeldung am Feld direkt angezeigt.

9.3.3.3 Hilfe bei Fehlern

Es werden teilweise nicht alle Fehlermeldungen einer Seite in der oberen Übersicht angezeigt.

9.4.1.2 Name, Rolle, Wert

  • Einige Felder sind nicht nur schreibgeschützt, sondern deaktiviert und können per Tastatur nicht erreicht werden.
  • Einige Elemente wie Upload-Buttons sind nicht als Pflichtfelder programmatisch ausgezeichnet.

PDF-Dokumente

Die bereitgestellten Antrags-PDF Dokumente sind nicht barrierefrei und PDF/UA-konform. Durch eine fehlende Tag-Struktur sind die Inhalte für eine assistive Technologie wie Screenreader nicht wahrnehmbar.

Weitere Anmerkungen

  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Das Serviceportal, sowie die im Online-Dienst vorhandenen Fremd-Services werden hier nicht betrachtet.

Zeitraum der Behebung

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:

  • Barrierefreie Antrags-PDF-Dokumente bis Q4 2026.
  • Behebung der restlichen noch nicht barrierefreien Mängel bis Q4 2027.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.11.2022 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer durch Dataport AöR im Oktober 2025 vorgenommenen Bewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 14.10.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter onlinedienste@lr.landsh.de an.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Büroanschrift:

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift:

Postfach 7121

24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1612

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de