Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistungsantrag

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft.

Hier starten

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto.

In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Authentifizierung mit der eID die Anmeldung über das Servicekonto Plus notwendig. Sie können aber das Einfache Servicekonto verwenden, wenn Sie die Unterschrift-Seite im Online-Dienst ausgefüllt an die Wohngeldstelle zurücksenden.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Ca. 45 - 75 Minuten. Bitte suchen Sie sich vor Antragstellung alle Einnahmen und Ausgaben zu Ihrer Person bzw. Familie heraus und halten Sie diese zum Hochladen bereit. Eine Unterbrechung der Bearbeitung ist möglich. Ihre Antragsdaten können zwischengespeichert werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Hinweise zu den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten entnehmen Sie bitte den Informationsangeboten der zuständigen Wohngeldbehörden.

Wer kann mir helfen?

Soziale Sicherung; Sonstige materielle Hilfen, Wohngeldbehörde / Bildung und Teilhabe
Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck, Hansestadt
  • Telefon Festnetz (+49 451 115)
  • E-Mail (Wohngeld@luebeck.de)

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie weiterführende Hilfe zu diesem Online-Dienst.
Hilfe

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz