Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto.

In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Authentifizierung mit der eID die Anmeldung über das Servicekonto Plus notwendig. Sie können aber das Einfache Servicekonto verwenden, wenn Sie die Unterschrift-Seite im Online-Dienst ausgefüllt an die Wohngeldstelle zurücksenden.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.)
  • Mitteilung über die Mieterhöhung
  • Nachweis der eingetretenen Änderung (z. B. Geburtsurkunde)

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Ca. 45 - 75 Minuten. Bitte suchen Sie sich vor Antragstellung alle Einnahmen und Ausgaben zu Ihrer Person bzw. Familie heraus und halten Sie diese zum Hochladen bereit. Eine Unterbrechung der Bearbeitung ist möglich. Ihre Antragsdaten können zwischengespeichert werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Hinweise zu den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten entnehmen Sie bitte den Informationsangeboten der zuständigen Wohngeldbehörden.

Wer kann mir helfen?

Soziale Sicherung; Sonstige materielle Hilfen, Wohngeldbehörde / Bildung und Teilhabe
Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck, Hansestadt
  • Telefon Festnetz (+49 451 115)
  • E-Mail (Wohngeld@luebeck.de)

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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