ELFE – Einfach Leistungen für Eltern

Sie werden Eltern? Dann beantragen Sie gleich online die Namensbestimmung, Geburtsurkunde sowie Kinder- und Elterngeld! Sie müssen nur einmal Ihre Daten eingeben; mit Ihrer Einwilligung tauschen das Standesamt und die Elterngeldstelle Daten zur Geburt elektronisch untereinander aus. Gleichzeitig können Sie zustimmen, dass Ihre Gehaltsdaten von Ihrem Arbeitgeber automatisiert abgerufen und an die Elterngeldstelle übermittelt werden. Ihr Vorteil: Sie müssen dann keine Papiernachweise einreichen.

Achtung: Aufgrund einer technischen Störung ist die automatisierte, elektronische Übermittlung der Gehaltsdaten momentan nicht möglich. Bitte übersenden Sie Ihre Gehaltsnachweise postalisch an die Elterngeldstelle.

Für die Antragsstellung empfehlen wir die Verwendung eines Desktop- oder Laptop-Computers, um die bestmögliche Benutzererfahrung sicherzustellen. Mobile Endgeräte werden derzeit nicht empfohlen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Der Antrag muss von zwei Antragsteller:innen gestellt werden. Um sich online identifizieren zu können, benötigen Sie beide jeweils einen gültigen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, die dazugehörige PIN sowie ein USB-Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit der installierten AusweisApp2.

Benötigte Unterlagen (falls nicht per automatischem Datenabruf):

Geburtsbescheinigung mit dem Verwendungszweck Elterngeld.
Wenn Sie die Leistung Namensbestimmung nicht wählen, müssen Sie die Geburtsurkunde im Original der Elterngeldstelle vorlegen. Kopien oder die Übersendung per Fax oder als eingescanntes Dokument per Mail werden nicht akzeptiert.

Beschäftigungsnachweis
Bestätigung des Arbeitgebers über die Inanspruchnahme von Elternzeit oder die Reduzierung der Arbeitszeit

Bescheinigung über Mutterschaftsbezüge
Abrechnung vom Arbeitgeber zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse

Worauf muss ich sonst noch achten?

Namensbestimmung und Geburtsurkundenbestellung
Informationen zur Namensbestimmung und Geburtsurkundenbestellung im Serviceportal Bremen

Kindergeld beantragen
Informationen zum Kindergeld im Serviceportal Bremen

Elterngeld beantragen
Die Elterngeldstelle benötigt je nach Lebenssituation weitere Dokumente von Ihnen. Diese können sein:

  • Bescheinigung über Mutterschaftsbezüge
  • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis der beiden Elternteile
  • Antrag auf Änderung des Bemessungszeitraums für Einkommensausfälle aufgrund der Covid-19-Pandemie.
  • Nachweis über Einkommensverluste durch eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung von der Krankenkasse.
  • Nachweis über eine Frühgeburt, wenn das Kind mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren ist.

Sollten Sie diese Unterlagen aber noch nicht vorliegen haben, können Sie sie auch per Post nachreichen.
Weitere Informationen zum Elterngeld im Serviceportal Bremen

Wie hoch sind die Kosten?

Es entstehen nur Kosten, wenn zusätzliche Geburtsurkunden bestellt werden.
Ansonsten entstehen keine Kosten durch die Nutzung des Onlinedienstes.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Namensbestimmung: ca. 10 Minuten
Antrag auf Kindergeld: 5 - 10 Minuten
Antrag auf Elterngeld: ca. 25 - 35 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Beurkundung der Geburt wird durch das zuständige Standesamt vorgenommen und kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Die Prüfung und Bescheidung Ihres Kindergeldantrags erfolgt durch die zuständige Familienkasse und dauert in der Regel nur wenige Tage.
Die Prüfung und Bescheidung Ihres Elterngeldantrags erfolgt durch die zuständige Elterngeldstelle und kann fallabhängig mehrere Wochen dauern.

Wenn Sie Ihre Zustimmungen zu den elektronischen Datenabrufen und -übermittlungen (Gehaltsdatenabruf und Daten über die Geburtsbeurkundung im Rahmen des Elterngeldantrags) widerrufen möchten, können Sie im Abschnitt "Was es sonst noch zu wissen gibt?" das passende Widerrufsformular herunterladen und über den Onlinedienst ADA (Anträge Digital Abgeben) einreichen.

Wer kann mir helfen?

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich an die zuständige Behörde. Nutzen Sie dafür diesen Onlinedienst oder den zentralen Zugang zur Verwaltung über das Bürgertelefon unter der Rufnummer 115.
E-Mail: behoerdenfinder@finanzen.bremen.de

Für technische und inhaltliche Fragen zum Onlinedienst wenden Sie sich bitte an:
Der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen
Stabstelle 4-1 Programmbüro „Themenfeld Familie & Kind"
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen

Telefon:
115

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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