Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter Vater-, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal (gemeinsamonline.de) veröffentlichten Webauftritt der/des
Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen
Stabstelle 4-1 Programmbüro „Themenfeld Familie & Kind", Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen, Telefon: 0421 361-0, E-Mail: tf-fam-kind@finanzen.bremen.de
(Bitte keine Antragsunterlagen an diese E-Mail-Adresse senden.)
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 01.12.2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:
-
Barriere:
-
Beschreibung mit Verweis auf zugehöriges Kriterium der EN 301549
9.4.1.1. korrekte Syntax
9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften
9.1.3.1h Gruppierungen von Formularelementen
9.1.3.5. Eingabefelder für Nutzerdaten
9.2.4.6. Beschriftung von Gruppen von Formularelementen
9.2.5.3. Visuelle Beschriftung Teil der programmatischen Beschriftung
9.3.3.1. Fehlererkennung
9.3.3.2. Kennzeichnung von Pflichtfeldern & Informationen zu Eingabeformat
9.3.3.4. Fehlervermeidung bei rechtlich bindenden Transaktionen
- Die Barrieren wurden zusammengetragen und der Entwicklung kommuniziert. In der stetigen Weiterentwicklung des Webauftritts und des Onlinedienstes werden die Barrieren schrittweise behoben.
-
Beschreibung mit Verweis auf zugehöriges Kriterium der EN 301549
-
Barriere:
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache liegen bisher noch nicht vollständig vor nach § 4 BITV 2.0
- Informationen zu den wesentlichen Inhalten und Hinweise zur Navigation werden in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache erstellt und eingebunden. Geplant ist die Bereitstellung bis Ende 2024.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 23.02.2023 erstellt bzw. überarbeitet.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
Der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen
Stabstelle 4-1 Programmbüro „Themenfeld Familie & Kind“
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
Telefon: 0421 361-0
E-Mail: tf-fam-kind@finanzen.bremen.de
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.