Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann diese jederzeit ganz oder teilweise beenden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt, die Sie auch hier online abgegeben können.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn:
- die Voraussetzungen für den Antrag auf Beistandschaft nicht mehr vorliegen.
- das Kind volljährig ist.
- Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.
- die Beistandschaft den Zweck erfüllt hat, zum Beispiel die Vaterschaft festgestellt wurde.