Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Der Onlinedienst soll der/dem Nutzenden die Möglichkeit geben, die Zulassung als Fachbetrieb für bestimmte Arbeiten mit Asbesterzeugnissen zu beantragen.
Beabsichtigen Sie, Asbestarbeiten auszuführen, die mit einer sehr hohen Gefährdung verbunden sind, müssen Sie für Ihr Unternehmen bei der zuständigen Behörde eine Zulassung beantragen. Arbeiten in einem hohen Gefährdungsbereich liegen vor, wenn die Faserbelastung ihrer Beschäftigte über 100.000 Fasern/m3 liegt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie Arbeiten an schwach gebundenen Asbesterzeugnissen durchführen oder mit einer hohen Faserfreisetzung zu rechnen ist.
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Für die Zulassung ist es zwingend erforderlich, dass ausreichend Personal mit der notwendigen Sachkunde vorhanden ist und diese nachgewiesen werden kann. Ebenso muss eine für die geplanten Tätigkeiten geeignete sicherheitstechnische Ausstattung verfügbar sein und nachgewiesen werden.
Für die Nutzung dieses Portals fallen keine Gebühren an. Jedoch werden Verwaltungsgebühren bei einigen Verfahren gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Landes Schleswig-Holstein fällig.
Abhängig vom Verfahren, max. 30 Minuten
Der Antrag wird direkt digital an die Behörde gesendet. Die Bearbeitungsdauer der Behörde ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der notwendigen Unterlagen.
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a,
24113 Kiel
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
Gefahrstoffverordnung §8, Absatz 8
Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach Anhang I Nummer 2 bis 5 sowohl die §§ 6 bis 18 als auch die betreffenden Vorschriften des Anhangs I Nummer 2 bis 5 zu beachten.
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__8.html
Anhang I, 2.4.2 Absatz 4
Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Ausführung dieser Tätigkeiten zugelassen worden sind. Die Zulassung ist auf schriftlichen oder elektronischen Antrag des Arbeitgebers zu erteilen, wenn dieser nachgewiesen hat, dass die für diese Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung im notwendigen Umfang gegeben ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/anhang_i.html