Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

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In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Authentifizierung mit der eID die Anmeldung über das Servicekonto Plus notwendig. Nur wenn das Mantelbogenverfahren genutzt wird, ist das einfache Servicekonto ausreichend.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?

Ca. 45 - 75 Minuten. Bitte suchen Sie sich vor Antragstellung alle Einnahmen und Ausgaben zu Ihrer Person bzw. Familie heraus und halten Sie diese zum Hochladen bereit. Eine Unterbrechung der Bearbeitung ist möglich. Ihre Antragsdaten können zwischengespeichert werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Hinweise zu den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten entnehmen Sie bitte den Informationsangeboten der zuständigen Wohngeldbehörden.

Wer kann mir helfen?

  • Antragstellende aus Mecklenburg-Vorpommern wenden sich an die Behördennummer 115.

    Hilfe für Antragstellende aus Schleswig-Holstein:

  • Tel. 040 42828-1203 (kostenfrei)
  • od-wohngeld@im.landsh.de

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz