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Der Online-Dienst soll es Veranstaltern ermöglichen, Versammlungen online anzuzeigen.
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Die Durchführung von Versammlungen ist eine Grundrechtsausübung. Die Versammlungsfreiheit ergibt sich aus Artikel 8 des Grundgesetzes, konkretisiert durch die Versammlungsgesetze des Bundes und der Länder.
Es fallen keine Gebühren an. Amtshandlungen nach dem Versammlungsfreiheitsgesetz für Schleswig-Holstein sind kostenfrei.
5-10 Minuten
Eine Versammlung ist grundsätzlich 48 Stunden vor der Einladung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Diese Anzeige dient dazu, dass die Versammlungsbehörde gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen kann, die dem Schutz der Versammlung dienen und Gefahren für die Versammlung und außenstehende Personen verhindern können.
Bei allgemeinen Fragen zum Online-Dienst, wenden Sie sich bitte an:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
des Landes Schleswig-Holstein
Niemannsweg 220
24106 Kiel
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