Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Über diesen Dienst können Sie einen Termin im Jugendamt anfragen, um die gemeinsame elterliche Sorge zu erklären und/oder die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Es ist auch eine Mutterschaftsanerkennung nach ausländischem Recht möglich.
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Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet. Für die Sorgeerklärung muss eine rechtliche Vaterschaft bereits festgestellt oder anerkannt worden sein. Sie können beide Beurkundungen in einem Termin durchführen lassen.
Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein. Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen. Die Eltern müssen persönlich erscheinen. Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig sein. Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch.
Je nach Region können Kosten anfallen. Sie können sich beim Jugendamt über mögliche Kosten informieren.
ca . 5-10 Minuten
Das Jugendamt bearbeitet Ihre Anfrage so schnell wie möglich, in der Regel in nur wenigen Tagen. In Ausnahmefällen kann es auch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Der verpflichtende Vor-Ort-Termin im Amt dauert ca. 30-60min.
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Referat 21, Abschnitt 210 OZG
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Postanschrift: Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen
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