Vater-, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerkl.

Über diesen Dienst können Sie einen Termin im Jugendamt anfragen, um die gemeinsame elterliche Sorge zu erklären und/oder die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Es ist auch eine Mutterschaftsanerkennung nach ausländischem Recht möglich.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet. Für die Sorgeerklärung muss eine rechtliche Vaterschaft bereits festgestellt oder anerkannt worden sein. Sie können beide Beurkundungen in einem Termin durchführen lassen.
Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein. Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen. Die Eltern müssen persönlich erscheinen. Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig sein. Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch.

Wie hoch sind die Kosten?

Je nach Region können Kosten anfallen. Sie können sich beim Jugendamt über mögliche Kosten informieren.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

ca . 5-10 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Das Jugendamt bearbeitet Ihre Anfrage so schnell wie möglich, in der Regel in nur wenigen Tagen. In Ausnahmefällen kann es auch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Der verpflichtende Vor-Ort-Termin im Amt dauert ca. 30-60min.

Wer kann mir helfen?

  • Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Referat 21, Abschnitt 210 OZG
    Bahnhofsstraße 28-31, 28195 Bremen
    Postanschrift: Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen

  • Tel. 115
  • OZG.Referat21@soziales.bremen.de

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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