Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Über diesen Dienst können Sie einen Termin im Jugendamt anfragen, um die gemeinsame elterliche Sorge zu erklären und/oder die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Es ist auch eine Mutterschaftsanerkennung nach ausländischem Recht möglich.
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Sie sind nicht miteinander verheiratet und haben ein gemeinsames Kind oder erwarten ein Kind. Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge und zur Vaterschaft wurden bisher nicht getroffen. Für eine gemeinsame Sorgeerklärung muss die Vaterschaft rechtlich anerkannt sein. Beide Erklärungen können in einem Beurkundungstermin erfolgen. Sie als Eltern müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Falls Sie unter 18 Jahre alt oder geschäftsunfähig sind, muss bei allen Beurkundungen zusätzlich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erfolgen. Die Beurkundung erfolgt in deutscher Sprache.
Je nach Region können Kosten anfallen. Sie können sich beim Jugendamt über mögliche Kosten informieren.
ca . 5-10 Minuten
Das Jugendamt bearbeitet Ihre Anfrage so schnell wie möglich, in der Regel in nur wenigen Tagen. In Ausnahmefällen kann es auch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Der verpflichtende Vor-Ort-Termin im Amt dauert ca. 30-60min.
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Referat 21, Abschnitt 210 OZG
Bahnhofsstraße 28-31, 28195 Bremen
Postanschrift: Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen
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