Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Außerdem ist nur eine Bezahlung per Kreditkarte möglich.
Wichtiger Hinweis:
Dieser Onlinedienst übernimmt bei einer Antragstellung für die Inhaberin oder den Inhaber des Servicekontos die Personendaten automatisch aus dem Servicekonto. Wir empfehlen daher dringend die Nutzung eines Servicekontos Plus mit eID und Ausweis-App - das garantiert eine Übereinstimmung der Daten auf dem Fischereidokument mit dem Personalausweis. Wenn Sie kein Servicekonto Plus nutzen wollen oder können, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Ihr Servicekonto vollständig gepflegt ist und alle Daten exakt mit dem Personalausweis übereinstimmen. Sollten Ihre Angaben im Servicekonto vom Personalausweis abweichen, kann es zu Fehlern bei der Ausführung des Onlinedienstes und/oder ggf. später bei der Fischereiaufsicht kommen.
Wenn Sie Angeln oder Fischen möchten, ohne einen Fischereischein zu besitzen, können Sie in einigen Bundesländern für einen begrenzten Zeitraum einen Urlauber- oder Ausländerfischereischein beantragen.
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Für die Ausübung der Fischerei ist ein gültiger Fischereischein erforderlich, der während der Ausübung mitzuführen ist.
Abweichend von dieser Fischereischeinpflicht können Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein sowie ggf. weitere Bundesländer einen Urlauberfischereischein erteilen. Darüber hinaus stellen Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz für bestimmte Personengruppen auch ohne bestandene Fischerprüfung einen Ausländerfischereischein aus.
Der Urlauberfischereischein erlaubt es Ihnen, für einen begrenzten Zeitraum den Fischfang mit der Handangel auszuüben. Je nach Landesrecht kann der Urlauberfischereischein ein- oder mehrmalig durch eine erneute Beantragung verlängert werden.
Der Ausländerfischereischein kann Personen aus dem Ausland ohne Wohnsitz im jeweiligen Bundesland auf Antrag erteilt werden, die eine entsprechende Sachkunde für die Ausübung der Fischerei in geeigneter Weise besitzen bzw. nachweisen (je nach im jeweiligen Bundesland geltenden Recht).
Es fallen landesspezifische Verwaltungsgebühren an. Darüber hinaus ist beim Urlauber- oder Ausländerfischereischein im Regelfall eine bundeslandspezifische Fischereiabgabe mit zu entrichten.
Die Bearbeitungszeit ist landesspezifisch. Im Regelfall ist von ca. 10 - 15 Minuten auszugehen.
Den Urlauber- oder Ausländerfischereischein erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss des Onlinedienstes direkt in das Postfach Ihres Nutzerkontos zugestellt. Dies kann bis zu 15 Minuten dauern.
Hilfe bei der Beantragung eines nordrhein-westfälischen Ausländerfischereischeins (Jahresfischereischein)
Leitstelle für Fischereischeinwesen im Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE), Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen
Hilfe bei der Beantragung eines schleswig-holsteinischen Urlauberfischereischeins
Digitale Leitstelle im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL), Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
Schleswig-Holstein:
Landesfischereigesetz (LFischG), Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes (LFischG-DVO)
Nordrhein-Westfalen:
Landesfischereigesetz (LFischG), Landesfischereiverordnung (LFischVO), Fischereischeinverwaltungsanwendungsverordnung (FischAVO)