Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Haben Sie einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten? Haben Sie außerdem die Kinderwunschbehandlung auch schon durchführen lassen? Dann können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses beantragen.
Hier startenZur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Sie können diesen Online-Dienst zurzeit nur in bestimmten Bundesländern benutzen.
Dazu zählen:
Freie Hansestadt Bremen
Die Beantragung der Auszahlung der Kinderwunschförderung ist kostenlos.
Wenn Ihnen alle Nachweise vorliegen zwischen 20 und 60 Minuten
Der Auszahlungsbetrag wird Ihnen einen Monat nach Ausstellung des endgültigen Zuwendungsbescheids (nach Eintritt der Bestandskraft des Bescheids) auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Referat 43
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz