Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis.
Mit diesem Onlinedienst können Sie die Fischereiabgabe in den am Dienst teilnehmenden Bundesländern entrichten. Sie erhalten einen digitalen Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe. Je nach landesrechtlichen Regelungen ist dieser Nachweis beim Fischfang mitzuführen.
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Bitte beachten Sie, dass neben einem gültigen Fischereischein in vielen Bundesländern der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe benötigt wird. In einigen Bundesländern muss die Fischereiabgabe auch dann entrichtet werden, wenn der Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland liegt und dort die Fischereiabgabe bereits entrichtet wurde.
Die Höhe der Fischereiabgabe ist landespezifisch; ggf. sind unterschiedliche Entrichtungszeiträume möglich. Ferner fallen ggf. zusätzlich landesspezifische Verwaltungsgebühren an.
Ca. 10 Minuten
Den digitalen Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Onlinedienstes direkt in das Postfach Ihres Servicekontos zugestellt.
Hilfe für Antragstellende aus
Schleswig-Holstein: Digitale Leitstelle im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL), Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
Schleswig-Holstein: Landesfischereigesetz (LFischG), Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes (LFischG-DVO), siehe https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/F/fischerei/Startseite_Box_Recht_Infos