Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto.
Wichtiger Hinweis:
Dieser Onlinedienst übernimmt bei einer Antragstellung für die Inhaberin oder den Inhaber des Servicekontos die Personendaten automatisch aus dem Servicekonto. Wir empfehlen daher dringend die Nutzung eines Servicekontos Plus mit eID und Ausweis-App - das garantiert eine Übereinstimmung der Daten auf dem Fischereidokument mit dem Personalausweis. Wenn Sie kein Servicekonto Plus nutzen wollen oder können, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Ihr Servicekonto vollständig gepflegt ist und alle Daten exakt mit dem Personalausweis übereinstimmen. Sollten Ihre Angaben im Servicekonto vom Personalausweis abweichen, kann es zu Fehlern bei der Ausführung des Onlinedienstes und/oder ggf. später bei der Fischereiaufsicht kommen.
Mit diesem Onlinedienst können Sie die Fischereiabgabe in den am Dienst teilnehmenden Bundesländern entrichten. Sie erhalten einen digitalen Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe. Je nach landesrechtlichen Regelungen ist dieser Nachweis beim Fischfang mitzuführen.
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Bitte beachten Sie, dass neben einem gültigen Fischereischein in vielen Bundesländern der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe benötigt wird. In einigen Bundesländern muss die Fischereiabgabe auch dann entrichtet werden, wenn der Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland liegt und dort die Fischereiabgabe bereits entrichtet wurde.
Die Höhe der Fischereiabgabe ist landespezifisch; ggf. sind unterschiedliche Entrichtungszeiträume möglich. Ferner fallen ggf. zusätzlich landesspezifische Verwaltungsgebühren an.
Ca. 10 Minuten
Den digitalen Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Onlinedienstes direkt in das Postfach Ihres Servicekontos zugestellt.
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
Schleswig-Holstein: Landesfischereigesetz (LFischG), Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes (LFischG-DVO), siehe https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/F/fischerei/Startseite_Box_Recht_Infos