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Wenn Sie als Pächter oder Pächterin einen Fischereipachtvertrag (oder Unterpachtvertrag) abgeschlossen oder geändert haben, ist dies der zuständigen Fischereibehörde anzuzeigen.
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Es fallen landesspezifische Gebühren an.
Ca. 10 Minuten
bis zu 3 Monate
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an die örtlich zuständige Fischereibehörde oder alternativ an onlinedienste@lr.landsh.de.
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