Anzeige einer medizinischen Röntgeneinrichtung

Wer beabsichtigt, eine zahnmedizinische, medizinische oder tiermedizinische Röntgeneinrichtung zu betreiben, deren Röntgenstrahler nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 bauartzugelassen ist, deren Herstellung und erstmaliges Inverkehrbringen unter den Anwendungsbereich des Medizinproduktegesetzes (MPG, gültig bis 25.05.2021) oder der Medizinprodukteverordnung vom 05. April 2017 fällt, oder den angezeigten Betrieb wesentlich zu ändern, muss dies, sofern der Betrieb nicht der
Genehmigungspflicht nach § 19 Absatz 2 StrlSchV unterliegt, der zuständigen Behörde spätestens vier Wochen vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Röntgeneinrichtung schriftlich anzeigen.

Anmelden

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Der Antrag wird digital an die zuständige Behörde weitergeleitet. Erst nach Eingang kann der digitale Antrag durch die Behörde bearbeitet werden.

Im Rahmen des Verfahrens können Sie Bilder und Dokumente als Anhang hochladen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweise der Fachkunde der Strahlenschutzverantwortlichen und / oder Strahlenschutzbeauftragten inklusive Nachweis zur Aktualisierung
  • Approbation der Tierärzte, Ärzte, Zahnärzte
  • Bescheinigung und Prüfbericht vom Sachverständigen über die Strahlenschutzprüfung
  • Grundrissskizze des Röntgenraumes und angrenzender Räume (M 1:100)
  • Anmeldebestätigung des medizinisch genutzten Röntgengerätes von der Ärztlichen / Zahnärztlichen Stelle Röntgen
  • Bauartzulassung oder Konformitätsbescheinigung

Wie hoch sind die Kosten?

Für die Nutzung dieses Portals fallen keine Gebühren an. Jedoch werden Verwaltungsgebühren bei einigen Verfahren gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Landes Schleswig-Holstein fällig.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Abhängig vom Verfahren, max. 30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Der Antrag wird direkt digital an die Behörde gesendet. Die Bearbeitungsdauer der Behörde ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der notwendigen Unterlagen.

Wer kann mir helfen?

Ministerium für Energiewende Kilmaschutz Umwelt und Natur (MEKUN)
Referat Strahlenschutz
Frau Dr. Saskia Viebig (Referatsleiterin)
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie weiterführende Hilfe zu diesem Online-Dienst.
Hilfe

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz