Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.
Wenn Sie beabsichtigen eine mobile oder ortsveränderliche Röntgeneinrichtung im Zusammenhang mit einer Anwendung am Tier in der Tierheilkunde in Betrieb zu nehmen oder eine wesentliche Änderung an deren Betrieb vornehmen, muss dies von der zuständigen Behörde genehmigt werden.
AnmeldenZur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.
Der komplette Antrag benötigt ein Deckblatt, welches unterschrieben postalisch an die zuständige Behörde zugestellt werden muss. Der Rest des Antrags wird digital an die zuständige Behörde weitergeleitet. Erst nach Eingang des unterschriebenen Deckblatts kann ein Abgleich der Vorgangsnummer auf Deckblatt sowie digitalem Antrag durch die Behörde durchgeführt und der Antrag bearbeitet werden.
Im Rahmen des Verfahrens können Sie Bilder und Dokumente als Anhang hochladen.
Erforderliche Unterlagen:
Für die Nutzung dieses Portals fallen keine Gebühren an. Jedoch werden Verwaltungsgebühren bei einigen Verfahren gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Landes Schleswig-Holstein fällig.
Abhängig vom Verfahren, max. 30 Minuten
Der Antrag wird direkt digital an die Behörde gesendet. Die Bearbeitungsdauer der Behörde ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der notwendigen Unterlagen.
Ministerium für Energiewende Kilmaschutz Umwelt und Natur (MEKUN)
Referat Strahlenschutz
Frau Dr. Saskia Viebig (Referatsleiterin)
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
§19 Abs. 2 i. V. m. §12 Abs. 1 Nr. 4 und Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__12.html
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__19.html