Genehmigung mobile Röntgeneinrichtung Tiermedizin

Wenn Sie beabsichtigen eine mobile oder ortsveränderliche Röntgeneinrichtung im Zusammenhang mit einer Anwendung am Tier in der Tierheilkunde in Betrieb zu nehmen oder eine wesentliche Änderung an deren Betrieb vornehmen, muss dies von der zuständigen Behörde genehmigt werden.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

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Worauf muss ich sonst noch achten?

Der komplette Antrag benötigt ein Deckblatt, welches unterschrieben postalisch an die zuständige Behörde zugestellt werden muss. Der Rest des Antrags wird digital an die zuständige Behörde weitergeleitet. Erst nach Eingang des unterschriebenen Deckblatts kann ein Abgleich der Vorgangsnummer auf Deckblatt sowie digitalem Antrag durch die Behörde durchgeführt und der Antrag bearbeitet werden.

Im Rahmen des Verfahrens können Sie Bilder und Dokumente als Anhang hochladen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweise der Fachkunde der Strahlenschutzverantwortlichen und / oder Strahlenschutzbeauftragten inklusive Nachweis zur Aktualisierung
  • Approbation der Tierärzte
  • Prüfbericht vom Sachverständigen über die Strahlenschutzprüfung
  • Bauartzulassung

Wie hoch sind die Kosten?

Für die Nutzung dieses Portals fallen keine Gebühren an. Jedoch werden Verwaltungsgebühren bei einigen Verfahren gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Landes Schleswig-Holstein fällig.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Abhängig vom Verfahren, max. 30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Der Antrag wird direkt digital an die Behörde gesendet. Die Bearbeitungsdauer der Behörde ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der notwendigen Unterlagen.

Wer kann mir helfen?

Ministerium für Energiewende Kilmaschutz Umwelt und Natur (MEKUN)
Referat Strahlenschutz
Frau Dr. Saskia Viebig (Referatsleiterin)
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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