Wohnraumschutznummer registrieren

Über diesen Online-Dienst können Sie eine Wohnraumschutznummer erhalten.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto oder Mein Unternehmenskonto oder Servicekonto Business.

Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz sieht unter anderem vor:

  • eine Registrierungspflicht für Anbieter von Ferienwohnungen in Wohnraum,
  • eine Registrierungspflicht für Anbieter von Räumen auf Ferienwohnungsplattformen und in vergleichbaren Medien,
  • eine Ausnahme vom Zweckentfremdungsverbot, also dem Verbot, eine Wohnung zu etwas anderem als zum Wohnen zu nutzen, für acht Wochen pro Kalenderjahr,
  • die Pflicht, jede einzelne Überlassung an wechselnde Nutzerinnen und Nutzer bei der zuständigen Behörde zu melden, Ausnahme: die verwendete Ferienwohnungsplattform liefert Belegungsdaten an die zuständige Behörde nach der Verordnung (EU) 2024/1028
  • die Pflicht für Diensteanbieter und andere Medien, nur Angebote mit Registrierungsnummer (Wohnraumschutznummer) zuzulassen

Hinweis zur Beantragung einer Wohnraumschutznummer

  • Über diesen Online-Dienst kann ausschließlich eine neue Wohnraumschutznummer beantragt werden
  • Bereits vergebene Wohnraumschutznummern können derzeit nicht eingesehen oder geändert werden
  • Wenn Ihnen bereits eine Wohnraumschutznummer zugeteilt wurde, ist keine erneute Beantragung erforderlich

Hinweis zum neuen Format der Wohnraumschutznummer
Bitte beachten Sie, dass sich das Format der vor dem 20. Mai 2026 vergebenen Wohnraumschutznummern geändert hat. Der bisherigen Nummer wird eine allgemeingültige Länderkennung (DEU) und ein Gemeindeschlüssel für Hamburg (02000000) vorangestellt. Im Übrigen bleibt die Nummer gleich. Es ist nicht erforderlich, dass Sie eine neue Nummer beantragen.

Beispiel für eine alte Nummer: 32-0012345-26
Diese Nummer lautet jetzt: DEU-02000000-32-0012345-26

Bitte aktualisieren Sie die Wohnraumschutznummer in allen von Ihnen geschalteten Angeboten und verwenden Sie nur noch die neue Nummer.

Worauf muss ich sonst noch achten?

  • Eine Überlassung der Hauptwohnung von nicht mehr als acht Wochen im Kalenderjahr ist genehmigungsfrei
  • Für die Registrierung steht dieser Onlinedienst bereit
  • Die bei der Registrierung eingegebenen Daten werden anhand des Melderegisters automatisch überprüft
  • Die Vergabe der Wohnraumschutznummer erfolgt unmittelbar nach der Eingabe der Daten

Hinweis zum Belegungskalender
Der Belegungskalender steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Bis zur Bereitstellung wird empfohlen, sämtliche Überlassungen des Wohnraums eigenständig zu dokumentieren. So stellen Sie sicher, dass Sie bei Rückfragen auskunftsfähig sind und die erforderlichen Eintragungen nach Inbetriebnahme des Belegungskalenders nachträglich vornehmen können.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Kosten an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

5-15 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Sie erhalten Ihre Wohnraumschutznummer direkt im Online-Dienst. Die Nummer können Sie sofort verwenden.

Wer kann mir helfen?

Bei Problemen mit dem Online-Dienst oder für generelle Fragen zur Nutzung des HamburgService steht Ihnen der Telefonische HamburgService montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 unter folgender Telefonnummer zur Verfügung:

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz