Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto oder Servicekonto Business.
Wenn Sie in Schonzeiten und/oder über die Mindestmaße fischen möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Fischereibehörde beantragen.
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Wenn Sie in Schonzeiten und/oder über die Mindestmaße fischen möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Fischereibehörde beantragen.
Es fallen landesspezifische Gebühren an.
Ca. 15 Minuten
Ca. 1 bis 4 Wochen
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an die örtlich zuständige Fischereibehörde oder alternativ an:
Zentrales IT-Management Schleswig-Holstein
Niemannsweg 220, 24106 Kiel
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