Erteilung eines Befähigungsscheins zur Begasung

Wenn Sie Begasungen durchführen wollen, benötigen Sie einen Befähigungsschein. Sie können den Antrag durch diesen Online-Dienst einreichen. Die zuständige Behörde wird diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis oder Servicekonto Business.

Der Online-Dienst ist nur mit einer Anmeldung mittels Unternehmens-ELSTER-Zertifikat oder einer Online-Ausweisfunktion nutzbar.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Voraussetzung ist, dass Sie

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation verfügen,
  • die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen (Nachweis über Führungszeugnis),
  • physisch und psychisch geeignet sind, nachgewiesen durch das Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge; das Zeugnis darf zum Zeitpunkt des Antrags nicht älter als ein Jahr sein,
  • eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang nachweisen und
  • die für die sichere Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei. Die Erteilung des Befähigungsscheins ist gebührenpflichtig. Die Kosten leiten sich aus dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand und der Verwaltungsgebührenordnung des Bundeslandes ab

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

20 - 30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 4 Wochen.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz

Rechtsgrundlagen

§ 15 d Absatz 4 i. V. m. Anhang I Nr. 4.5 Absatz 1 der GefStoffV