Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.
Mit diesem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, eine beabsichtigte Begasung nach § 15d Gefahrstoffverordnung anzuzeigen. Führen Sie die anzuzeigende Begasung in regelmäßigen Abständen in gleicher Art durch, können Sie hier ebenfalls einen Antrag auf Genehmigung einer Sammelanzeige stellen.
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Für die Anzeige ist es zwingend erforderlich, dass mindestens eine verantwortliche Person mit Befähigungsschein benannt und der Lageplan des zu begasenden Objekts vorgelegt werden kann. Begasungen dürfen nur mit dafür zugelassenen bzw. verkehrsfähigen Mitteln durchgeführt werden. Ebenso muss eine für die geplanten Tätigkeiten geeignete sicherheitstechnische Ausstattung verfügbar sein und nachgewiesen werden.
Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei. Jedoch ist eine gegebenenfalls beantragte Genehmigung gebührenpflichtig. Die Kosten leiten sich aus dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand und der Verwaltungsgebührenordnung des Bundeslandes ab.
10 - 20 Minuten
Die Anzeige wird nach Eingang durch die Behörde geprüft. Eine Rückmeldung gibt es nur, wenn Nachfragen erforderlich sind.
Ein Antrag auf Sammelanzeige hat eine Bearbeitungsdauer von maximal 2 Wochen.
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel
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Datenschutz
§ 15d Absatz 3 i.V.m Anhang I, Nr. 4.2.2 der GefStoffV