Anerkennung Sachkundelehrgang Biozid-Produkte

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtigen Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen. Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln, Biozid-Produkten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel

im Hygienebereich,
als Schädlingsbekämpfungsmittel oder
als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen
verwendet werden.

Zur Zulassung des Lehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Das Lehrgangskonzept erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde nach § 15 c Abs. 3 i. V. m. Anhang I Nr. 4.4 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung.
Das von Ihnen eingesetzte und benannte Lehrpersonal muss fachlich qualifiziert sein.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei. Die Anerkennung des Sachkundelehrgangs oder Ablehnung des Antrags ist gebührenpflichtig.
Die tatsächlichen Kosten leiten sich aus dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand und der Verwaltungsgebührenordnung des Bundeslandes ab.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

20 - 30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 4 Wochen.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz

Rechtsgrundlagen

§ 15 c Absatz 3 i. V. m. Anhang I Nr. 4.4 Absatz 1 Satz 2 der GefStoffV
§ 15 d Absatz 4 i. V. m. Anhang I Nr. 4.5 Absatz 1 Nr. 5 der GefStoffV