Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtigen Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen. Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln, Biozid-Produkten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel
im Hygienebereich,
als Schädlingsbekämpfungsmittel oder
als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen
verwendet werden.
Zur Zulassung des Lehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.
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Das Lehrgangskonzept erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde nach § 15 c Abs. 3 i. V. m. Anhang I Nr. 4.4 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung.
Das von Ihnen eingesetzte und benannte Lehrpersonal muss fachlich qualifiziert sein.
Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei. Die Anerkennung des Sachkundelehrgangs oder Ablehnung des Antrags ist gebührenpflichtig.
Die tatsächlichen Kosten leiten sich aus dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand und der Verwaltungsgebührenordnung des Bundeslandes ab.
20 - 30 Minuten
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 4 Wochen.
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a,
24113 Kiel
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
§ 15 c Absatz 3 i. V. m. Anhang I Nr. 4.4 Absatz 1 Satz 2 der GefStoffV
§ 15 d Absatz 4 i. V. m. Anhang I Nr. 4.5 Absatz 1 Nr. 5 der GefStoffV