Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.
Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Hierbei kann es sich auch um gewerkespezifische Lehrgänge handeln. Sie können den Antrag durch diesen Online-Dienst einreichen. Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen dahingehend, ob der Lehrgang anerkannt werden kann und fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach. Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.
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Das Lehrgangskonzept muss die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere § 8 Absatz 8 i. V. m. Anhang I, Nr. 2.4.2, Absatz 3 erfüllen. Inhalt und Umfang des Sachkundelehrgangs erfüllt die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 519 zur Gefahrstoffverordnung.
Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei. Die Anerkennung des Sachkundelehrgangs oder Ablehnung des Antrags ist gebührenpflichtig.
Die tatsächlichen Kosten leiten sich aus dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand und der Verwaltungsgebührenordnung des Bundeslandes ab.
20 - 30 Minuten
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 4 Wochen.
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a,
24113 Kiel
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Datenschutz
§ 8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 3 der GefStoffV