Anerkennung Gleichwertigkeit Sachkundenachweis

Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine Qualifikation, die mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbar ist? Vielleicht haben Sie dies durch eine Berufsausbildung oder Weiterbildung erworben. Dann können Sie diese Qualifikation bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen. Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.
Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

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Worauf muss ich sonst noch achten?

Als Voraussetzungen benötigen Sie

  • Qualifizierte Aus- oder Weiterbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist und
  • Nachweise in deutscher Sprache, beispielsweise durch eine beglaubigte Übersetzung.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei. Die Anerkennung der Sachkunde oder Ablehnung des Antrags ist gebührenpflichtig. Die Kosten leiten sich aus dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand und der Verwaltungsgebührenordnung des Bundeslandes ab.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

20 - 30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 4 Wochen.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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Datenschutz

Rechtsgrundlagen

§ 2 Absatz 17 Satz 3 i. V. m. § 19 a der GefStoffV,
§ 15 c Absatz 3 i. V. m. Anhang I Nr. 4.4 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 der GefStoffV