Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine Qualifikation, die mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbar ist? Vielleicht haben Sie dies durch eine Berufsausbildung oder Weiterbildung erworben. Dann können Sie diese Qualifikation bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen. Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.
Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen.
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Als Voraussetzungen benötigen Sie
Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei. Die Anerkennung der Sachkunde oder Ablehnung des Antrags ist gebührenpflichtig. Die Kosten leiten sich aus dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand und der Verwaltungsgebührenordnung des Bundeslandes ab.
20 - 30 Minuten
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 4 Wochen.
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
§ 2 Absatz 17 Satz 3 i. V. m. § 19 a der GefStoffV,
§ 15 c Absatz 3 i. V. m. Anhang I Nr. 4.4 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 der GefStoffV