Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto oder Servicekonto Business.
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Fischereibehörde als Person registrieren.
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Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Fischereibehörde registrieren lassen. Die zuständige Fischereibehörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer.
Es fallen keine Gebühren an.
Ca. 5 Minuten
Ca. 1 bis 4 Wochen
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an die örtlich zuständige Fischereibehörde oder alternativ an:
Zentrales IT-Management Schleswig-Holstein
Niemannsweg 220, 24106 Kiel
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